Hallo.
Mein Mann (somatischen und psychisch erkrankt) ist seit 10 Wochen in einer RPK Maßnahme in einem Übergangswohnheim für psychisch Erkrankte (so deren Schwerpunkt). Vor 16 Tagen das dritte Mal dort ohnmächtig geworden (vorher nie) und so schwer gestürzt, dass er ins Krankenhaus musste und eine Gehirnerschütterung davon trug. Nun hat er einen Folgeschaden namens Trochlearisparese, eine Lähmung des 4.Hirnnerves. Er sieht permanent Doppelbilder. Das macht ihn fast komplett handlungsunfähig (und Rehaungeeignet) Es gibt für diese Diagnose weder Therapie noch Heilung außer einer Spontanremission oder einer 50/50 Chance in frühestens 12 Monaten zu operieren. Er muss abwarten.
Die Einrichtung hat weder weitere Vorsichtsmaßnahmen getroffen, noch wird damit überhaupt adäquat umgegangen noch wurde der Sturz als Unfall gemeldet.
Es gab bei allen Stürzen keine Info an das weitere Personal noch hatte das Konsequenzen im Verhalten.
Es wurde keine AU angestrebt, das wäre nicht nötig.
Bei einer interkorrenten Erkrankung keine AU?
Bei Sturz zur Therapeutischen Anwendung keine Unfallmeldung?
Zu allem Überfluss kam eine Mahnung der Krankenkasse, dass seit Maßnahmebeginn keine Beiträge bezahlt wurden.
Binnen 14 Tagen muss bezahlt sein sonst werden die Leistungen eingestellt. Ein für jetzt unhaltbare Zustand.
Die Rentenversicherung Bund behauptet, dass sie das auch nicht muss. Mein Mann erhält kein Übergangsgeld. Beiträge an die SV-Versicherung wären daran gekoppelt.
Mein Mann hat auch sonst KEINERLEI Einkommen. Sozialhilfe wurde vor 8 Wochen auf meine Initiative beantragt und noch nicht entschieden. Hier geht es nur um Taschengeld in Höhe von 113 Euro.
Wie können wir uns transparent und verbindlich informieren?
Kann das alles rechtens sein????