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Rückbuchung bereits gezahlter Rentenbeiträge für Pflegepers.

von Döppschi06.06.2010 | 15:50
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Hallo,meine Mutter hatte seit 2002 bis 2010 ununterbrochen eine Pflegestufe,allerdings wechselnde.2002 begann es mit Stufe 1.Die Pflege habe ich die ganze Zeit mit dem Pflegedienst zusammen erbracht.Das entsprechende Pflegegeld bekam der Pflegedienst komplett,meine Mutter zahlte noch einiges dazu.Ich wurde als zusätzliche Pflegeperson mit aufgenommen,da die 1,25 Std des Pflegedienstes nicht ausreichten und erhielt dafür Beiträge zu meiner Rentenvers.(Ansonsten übte ich keinen Job aus,da ich jeden Vormittag und jeden Nachmittag erst je 1 Std und mit der Zeit nach und nach je 2 Std.bei meiner Mutter verbrachte)Ich konnte mehr als 14 Std.Pflege und Hauswirtschaft nachweisen.Dann bekam meine Mutter die Stufe II und ich bekam weiter die Rentenbeiträge.Nach einem Jahr wurde meine Mutter in 04.2004 bis 02.05 wieder auf Stufe I gestuft,ich bekam weiterhin meine Rentenbeiträge,was mir sowohl von der Krankenkasse als auch von der Rentenvers.mitgeteilt wurde.Als im Jahr 2007 die Rentenmitteilung der Krankenkasse für 2006 ausblieb,rief ich dort an und erhielt die Auskunft,wenn sich nichts ändere, bekäme ich auch keinen neuen Bescheid.Damit war ich zufrieden und habe mich nicht mehr um das Thema gekümmert.Anfang 2010 bekam ich einen Antrag auf Rentenklärung und stellte fest,daß seit Ende 2005 nichts mehr eingezahlt worden ist.Auf telef.Nachfrage bekam ich die Antwort,mir hätten keine Beiträge mehr zugestanden,angebl.hätten sie mich darüber informiert.Bei mir ist aber kein Schreiben eingegangen (sonst hätte ich mich ja damals gleich darum gekümmert),ich wußte von nichts.Auf meinen schriftlichen Protest hin bekam ich Bescheid,daß die Kasse nicht nur die Jahre 2006-2009 nicht nachzahlen wolle,sondern daß sie mir die Monate 02.04-02.05 aberkennen wollen,da meine Mutter da ja wieder auf I gestuft wurde(obwohl ich trotzdem mehr als 14 Std.gepflegt habe)Ab 03.05 bis 09.09 bekam meine Mutter dann wieder die Stufe II,da sie da schon schwerst dement war und nichts mehr alleine konnte.Sie wehrte oft Essen und Trinken ab,schlug das Essen aus der Hand,kippte sich die Getränke übers Bett,was für mich natürlich mit sehr viel Arbeit verbunden war.Ich habe für sie eingekauft,die Wohnung geputzt,Essen zubereitet und angereicht,immer wieder zum Trinken aufgefordert und gereicht.und wenn sie das Getränk ausgekippt hatte,dann das Bett neu bezogen,die Wäsche gewaschen und noch Vieles mehr.Die Kasse meinte,das das Neubeziehen des Bettes keine Grundpflege darstelle.Das kann doch nicht wahrsein. Ich wäre sehr froh,wennSie mir einen Tip geben könnten,wie ich die Kasse doch noch umstimmen kann. Mit vielem Dank im Voraus Döppschi

2 Antworten

Icham 06.06.2010 | 19:15
Hallo, also ich weiß nicht. Laut http://www.pflegestufe.info/stichworte/grundpflege.html müssen diese dort beschriebenen Tätigkeiten gemacht werden um die Grundpflege zu sichern und zwar überwiegend zu den häuslichen Tätigkeiten. Wenn diese Tätigkeiten überwiegend vom Pflegedienst übernommen worden sind, dann hat dieser ja überwiegend zur Sicherung der Pflegeleistung geführt...
-_-am 06.06.2010 | 20:04
Wenn die Kasse keinen Bescheid erteilt hat, sollten Sie Widerspruch einlegen. Dann muss die Kasse die Bescheiderteilung über die Änderung (§ 48 SGB X) erst einmal nachweisen. Die Änderung der Verhältnisse muss außerdem "wesentlich" sein und von der Pflegeversicherung nachgewiesen und begründet werden. Wenden Sie sich ggf. an den VdK www.vdk,de oder den SoVD www.sovd.de . Sollten Sie jedoch eine Vollrente wegen Alters beziehen, entfällt die Beitragspflicht automatisch ab Rentenbeginn.
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