Hallo,
ich erhalte ab 01.06. vorgezogene Altersrente und Betriebsrente, neben einem Erwerbseinkommen bis 31.08.
Jedoch habe ich bereits seit dem 01.02. die Versicherungszeit langjährig Versicherte erfüllt.
In die Zeit vor Antragstellung fiel eine schwerwiegende Erkrankung mit Op, die mich aufgrund der Diagnose psych. so stark belastete, dass ich weitgehend handlungsunfähig war und kurzzeitig auch Krankengeld bezog.
Leider wurde ich hier auch unzureichend aufgeklärt.
Der Rentenbescheid ist bereits rechtswirksam mit Zahlbeginn September.
An der Stelle wäre also nur ein Überprüfungsantrag möglich, um den Renteneintritt 01.02. etwaig nachträglich geltend machen zu können. Ist das richtig?
Entstehen mir dadurch Nachteile bei meiner jetzt festgesetzten Rentenhöhe? Verzögert sich mit einem Überprüfungsantrag meine laufende Rentenzahlung ab September?
Stehen etwaig weitere Nachteile im Raum?
Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen. Vielen Dank!