Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Rückerstattung von Beiträgen wenn nicht mehr als 50 Tage gearbeitet

von juergen3126.01.2009 | 19:28
1331 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Ich bin als freiberuflicher Dozent seit Oktober 2008 rentenversicherungspflichtig und zahle den halben Beitragssatz. Was passiert, wenn ich für Januar bis März 2009 Beiträge zahle und meine befristete Tätigkeit als Dozent dann beendet ist? Ich habe dann nicht mehr als 50 Tage als Dozent gearbeitet. Werden die gezahlten Beiträge am Jahresende wieder zurückerstattet? Muss ich mit der Beitragszahlung immer erst in Vorleistung treten? Vielen Dank für Ihre Antworten.

2 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 27.01.2009 | 10:07

Hallo juergen31,

eine derartige "Vorleistungspflicht" existiert nicht. Es ist bereits bei Beschäftigungsbeginn in vorausschauender Betrachtungsweise festzustellen, ob eine kurzfristige Beschäftigung/Tätigkeit und damit möglicherweise Versicherungsfreiheit besteht. Nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV liegt eine geringfügige, kurzfristige Beschäftigung/Tätigkeit nur vor, wenn die Beschäftigung/Tätigkeit innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist, es sei denn, dass die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird und ihr Entgelt 400 Euro im Monat übersteigt. Ergibt sich erst im Laufe der Beschäftigung, dass diese weniger als 50 Tage/Jahr dauert ist eine Erstattung bereits gezahlter Beiträge grundsätzlich nicht möglich (Ausnahme: Beitragserstattung nach § 210 SGB VI, die hier jedoch offensichtlich nicht einschlägig ist).

Moderatoren-Antwortam 27.01.2009 | 10:46

Hallo beamter,

in Ihrem Fall käme eine Beitragserstattung nach § 210 SGB VI in Frage. Machen Sie es so, wie von Wolfgang empfohlen.

5 Antworten

beamteram 26.01.2009 | 21:48
Ich habe vor meiner Verbeamtung 2 Jahre als Angestellter gearbeitet und dementsprechend RV-Beiträge geleistet. Eine Rente aus dieser Beitragszahlung ist ausgeschlossen. Besteht zu irgendeinem Zeitpunkt (welcher?) ein Anspruch auf Erstattung der RV-Beiträge (nur AN-Anteile oder auch AG-Anteile?).
Wolfgangam 26.01.2009 | 20:23
Hallo Jürgen, warten Sie ab, bis Sie das 'Recht zur freiwilligen Versicherung' nicht (mehr) haben - oder keinen Anspruch auf Regelaltersrente geltend machen können (65 + xx) ...vorher gibt es auch nicht einen Beitrag aus der Rentenkasse zurück. Beitragserstattung: http://db03.bmgs.de/Gesetze/sgb06x210.htm Freiwillige Versicherung: http://db03.bmgs.de/Gesetze/sgb06x007.htm > Muss ich mit der Beitragszahlung immer erst in Vorleistung treten? Sie sind versicherungspflichtiger Selbständiger und werden nicht anders behandelt, wie 'normal' abhängig Beschäftigte/Pflichtversicherte. Gruß w.
Wolfgangam 26.01.2009 | 22:17
Hallo beamter, wenn Ihre Position auf Lebenszeit gesichert ist, gibt es keinen Grund, die 2 Jahre da in der Rentenversicherung stehen zu lassen (die Vorschriften sind die selben, wie oben zitiert). Suchen Sie die nächste Beratungsstelle auf und lassen Sie sich die AN-Beitragsteile erstatten ...Vordruck V900 und auch V100, V410 (Kontenklärung, um alle Zeiten zu erfassen/ zu bewerten). http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_75738/DRVB/de/… Gruß w.
@Wolfgangam 27.01.2009 | 07:32
Die Vordrucke V100, V410 etc. zur Kontenklärung sind beim Antrag auf Beitragserstattung NICHT notwendig. Die Angabe im V900 oder einem Anschreiben, was man in ungeklärten Lücken gemacht hat reicht aus!!!
Wolfgangam 27.01.2009 | 16:03
> NICHT notwendig ...aber sinnvoll :-)) Meiner Erfahrung nach geht ohne lückenlose Feststellung der Versicherungszeiten gar nichts (kein elektr. Versicherungskonto, keine VSNR, Zeiten nur in AB und VK vermerkt). Bevor dann das Leben des Antragsstellers in freier Rede skizziert wird, ist der V100 schneller als ein Lottoschein ausgefüllt. Notwenig ist nicht mal der V900 ...ein Blatt Papier reicht ;-) Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026