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Rückforderung?

von Mary16.01.2008 | 18:49
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3 Antworten

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Hallo, Frage: Beziehe z.Zt.ALG1 nach Krankheit (ausgesteuert). Renteantrag wird gestellt.ALG1 ist höher als die voraussichtl.Rente.Muss evtl der Differenz-Betrag zurückbezahlt werden? Mfg Mary

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Beim Zusammentreffen von Arbeitslosengeld mit einer Rente wegen voller Erwerbsminderung kommt es zum Ruhen des Arbeitslosengeldes vom Beginn der laufenden Zahlung der Rente an.

Wird die Rente wegen voller Erwerbsminderung (unabhängig davon, ob aufgrund des verschlossenen Arbeitsmarktes oder allein schon wegen des Gesundheitszustandes gewährt wird) rückwirkend bewilligt, besteht seitens der Agentur für Arbeit ein Erstattungsanspruch in Höhe des rückwirkend bestehenden Rentenanspruchs. Der Ausgleich erfolgt bei dieser Rentenart grundsätzlich nur zwischen den Leistungsträgern. Das wird dadurch erreicht, indem der Rentenanspruch durch die hier erfolgte Zahlung von Arbeitslosengeld als erfüllt gilt. Insoweit kommt eine Rückforderung von Arbeitslosengeld gegen Sie bei Rente wegen voller Erwerbsminderung grundsätzlich nicht in Betracht.

Trifft dagegen eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung mit Arbeitslosengeld zusammen, wird das Arbeitslosengeld nach § 96a SGB VI als Einkommen bei der Rente berücksichtigt. Ihre Rente wird dann um den maßgeblichen Anrechnungsbetrag vermindert ausgezahlt. Liegt der Rentenbeginn in der Vergangenheit, und führt die rückwirkende Anrechnung von Arbeitslosengeld zu einem Ruhen der Rente, kommen rückwirkend keine Rentenbeträge an Sie zur Auszahlung. Eine Rückzahlung Ihrerseits ergibt sich auch hier nicht.

2 Antworten

bekissam 16.01.2008 | 22:43
Der Erstattungsanspruch der Agentur für Arbeit ist auf die Höhe der Rente begrenzt.
no nameam 17.01.2008 | 06:56
Sie haben keine Rückzahlung zu erwarten, das macht die DRV.
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