Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rückforderung Krankenkasse

von samanta17.09.2018 | 14:48
292 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Meine Rente wurde rückwirkend bewilligt, sodass es zu einer Überzahlung an Krankengeld kam. Vor Rentenauszahlung wurden Rückforderungsansprüche der Krankenkasse mit der Rente verrechnet. Nun kam es aber zu 2 weiteren Rückforderungen der BARMER Krankenkasse direkt an mich,erst nach 2 Monaten und nun nach einem halben Jahr nochmals. Es ist beim besten Willen für mich nicht nachvollziehbar. Ist dieses Vorgehen rechtmäßig? Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo samanta,

entfällt für die Vergangenheit wegen einer nachträglichen Rentenbewilligung der Anspruch auf Krankengeld, kann sich für die Krankenkasse ein Erstattungsanspruch auf die Rentennachzahlung ergeben.

Der Rentenversicherungsträger behält deshalb in solchen Fällen die Rentennachzahlung zunächst ein. Der andere Sozialleistungsträger muss dann beim Leistungsberechtigten keine Rückforderung mehr geltend machen.

Der Erstattungsanspruch für das Krankengeld wird in den Rechtlichen Arbeitsanweisungen und Anlagen zum § 103 SGB X geregelt.

Ein Telefonat mit der zuständigen Krankenkasse könnte hilfreich sein. Dort erfahren Sie Einzelheiten zu den Angaben, welche als Berechnungsgrundlage für die Abrechnung des Erstattungsanspruchs gedient haben.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Schorscham 17.09.2018 | 15:00
Der Erstattungsanspruch der Krankenkasse ist auf die Höhe der während des Krankengeldbezuges zustehenden Rentenbeträge begrenzt. Die Rechtmäßigkeit der Rückforderungen sollte eigentlich anhand des bzw. der Rückforderungsbescheide überprüft werden können. Eventuelle Unstimmigkeiten müssen Sie schon direkt mit Ihrer Krankenkasse klären. MfG
samantaam 17.09.2018 | 15:19
Hallo Schorsch, die Rückforderungsansprüche enthielten beide keinerlei Aufrechnung, sondern lediglich jeweils einen Gesamtbetrag.
Linchenam 17.09.2018 | 15:19
Normalerweise ist es so, dass das überzahlte Krankengeld dass die KK gezahlt hat nicht zurückgefordert werden kann, sollte die Rente weniger sein... Da würde ich mal nach einer Gesetzesgrundlage bei der KK nachfragen!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026