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Experten-Antwort

Rückforderung PKV bei Erwerbsminderungsrente

von Editorix8008.11.2016 | 10:18
1668 Ansichten
7 Antworten

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Hallo, ich habe mal eine Frage zu folgendem Sachverhalt. Ich bin mittlerweile seit etwa 2 Jahren arbeitsunfähig erkrankt und spiele mit dem Gedanken die Erwerbsminderungsrente zu beantragen, da nicht klar ist, ob sich mein Zustand in absehbarer Zeit verbessert. Nun habe ich meine PKV darüber unterrichtet, dass ich einen formlosen Antrag bei der Rentenversicherung gestellt habe. (Musste dies in einem Formular für das Krankentagegeld angeben!). Daraufhin bekam ich ein Schreiben mit der Bitte dies unterschrieben zurück zu senden. Und zwar soll ich mich dort damit einverstanden erklären, dass ich unter Umständen Gelder (Krankentagegeld) zurück zahlen soll. Ist das rechtens? Ich habe bereits mit der DRV gesprochen, aber die konnten mir nicht weiterhelfen... Sie sagten nur, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen so etwas nicht tun, sollte eine Differenz zwischen Krankentagegeld und Erwerbsminderungsrente entstehen. Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar. Sollte das tatsächlich erlaubt sein, habe ich nämlich ein Problem. Danke!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 08.11.2016 | 12:32

Hallo Editorix80,

wenden Sie sich mit Ihrer Frage bitte an Ihr privates Krankenversicherungsunternehmen.

6 Antworten

Schadeam 08.11.2016 | 10:32
Schauen Sie doch mal ins Kleingedruckte Ihres Versicherungsvertrages (= Versicherungsbedingungen) mit Ihrer privaten KV! Die DRV weiß nicht was da drin steht, daher kann auch niemand im Forum das wissen.
santanderam 08.11.2016 | 10:43
Sie verwechseln da vielleicht etwas. Krankengeld und Krankentagegeld sind zwei Paar Schuhe.
santanderam 08.11.2016 | 10:42
Sie verwechseln da vielleicht etwas. Krankengeld und Krankentagegeld sind zwei Paar Schuhe.
Mennoam 08.11.2016 | 13:41
Hallo, Editorix sollte die Rente rückwirkend bewilligt werden, kann die gesetzliche KK das in der Zeit gezahlte Krankengeld zurückfordern. Das wird dann mit der Nachzahlung der Rente verrechnet. Ich würde diesen Schrieb nicht unterschreiben, vielleicht hat die Private KK dann diese vom Gesetzgeber vorgegebene Möglichkeit nicht ? Warum sonst sollte sie diese Unterschrift sonst verlangen?
KPJMKam 08.11.2016 | 13:46
Hallo. Wenn Sie Rente bekommen sind üben Sie keinen Beruf mehr aus und haben aus dieser Tätigkeit keine Einkünfte mehr. Dann sind Sie nicht mehr versicherungsfähig und Ihre Tagegeldversicherung endet. Wenn Sie in der Übergangszeit Krankentagegeld und Rente bekommen haben wird das Krankentagegeld zurück gefordert. Ich nehme an das ist gemeint.
Anonymam 08.11.2016 | 22:44
Editorix80: Sie stellen einfach die Frage im falschen Forum. Ihre private Krankenversicherung macht etwas und sie möchten von der Rentenversicherung wissen ob das korrekt ist? Woher soll das die Rentenversicherung wissen. Das hat nichts unmittelbar mit der gesetzliche Rente zu tun. Für die Beratung ist Ihre private Krankenkversicherung, bzw. Ihr Versicherungsvermittler bzw. Versicherungsmakler zuständig. Sollten Sie keine zufriedenstellende, ehrliche Antwort erhalten, müssen sich an einen Fachanwalt für Versicherungsrecht wenden. Vorher können sie es aber auch in einem Versicherungsforum für private Versicherungen probieren.
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