Die Einzugsstelle (Krankenkasse) entscheidet im Einzelfall, ob Versicherungspflicht besteht. Falls Sie von der Einzugsstelle einen Bescheid über das Nichtbestehen der Versicherungspflicht erhalten haben sollten, empfehlen wir Ihnen, sich bei Ihrem Rentenversicherungsträger einen Termin zur Beratung geben zu lassen. Wegen der Komplexität der Angelegenheit kann ohne Kenntnis der Unterlagen und Ihres Versicherungskontos eine erschöpfende Auskunft nicht erteilt werden.
Auskünfte über die steuerlichen Auswirkungen erteilt das zuständige Finanzamt bzw. der Steuerberater.