Hallo Ihr Experten,
ich habe ein ekurze Frage zur Rückforderung von Rentenversicherungsbeiträgen:
Ich bin Geschäftsführer einer Familien-GmbH (nur 10 % Beteiligung). Jetzt hat man festgestellt, dass ich nicht sozial- und rentenversicherungspflichtig bin. Ich habe daher etwa 14 Jahre Sozial- und Rentenversicherungsbeiträge unberechtigt gezahlt.
Im nächsten Frühjahr will ich in Rente gehen. Ich überlege mir, on es wohl sinnvoll ist, die Rentenversicherungsbeiträge in freiwillige Beiträge umzuwandeln. In dem Zusammenhang frage ich mich natürlich: was passiert mit den Arbeitgeberbeiträgen? Klar: Die können an die GmbH ausgezahlt werden. Aber: In voller Höhe oder nur für die letzten 4 Jahre? Und: Was ist, wenn die GmbH die Beiträge einfach nicht zurückfordert - ist das vielleicht wie ein "Geschenk" an mich zu verstehen, welches verdeckte Gewinnausschüttung begründet?
Ein Hinweis auf die einschlägigen Paragrfen wäre toll - habe mir schon ein gesetz gekauft !! :-)