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Rückforderung von Rentenversicherungsbeiträgen?

von Geschäftsführer23.02.2007 | 09:12
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Ihr Experten, ich habe ein ekurze Frage zur Rückforderung von Rentenversicherungsbeiträgen: Ich bin Geschäftsführer einer Familien-GmbH (nur 10 % Beteiligung). Jetzt hat man festgestellt, dass ich nicht sozial- und rentenversicherungspflichtig bin. Ich habe daher etwa 14 Jahre Sozial- und Rentenversicherungsbeiträge unberechtigt gezahlt. Im nächsten Frühjahr will ich in Rente gehen. Ich überlege mir, on es wohl sinnvoll ist, die Rentenversicherungsbeiträge in freiwillige Beiträge umzuwandeln. In dem Zusammenhang frage ich mich natürlich: was passiert mit den Arbeitgeberbeiträgen? Klar: Die können an die GmbH ausgezahlt werden. Aber: In voller Höhe oder nur für die letzten 4 Jahre? Und: Was ist, wenn die GmbH die Beiträge einfach nicht zurückfordert - ist das vielleicht wie ein "Geschenk" an mich zu verstehen, welches verdeckte Gewinnausschüttung begründet? Ein Hinweis auf die einschlägigen Paragrfen wäre toll - habe mir schon ein gesetz gekauft !! :-)

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Einzugsstelle (Krankenkasse) entscheidet im Einzelfall, ob Versicherungspflicht besteht. Falls Sie von der Einzugsstelle einen Bescheid über das Nichtbestehen der Versicherungspflicht erhalten haben sollten, empfehlen wir Ihnen, sich bei Ihrem Rentenversicherungsträger einen Termin zur Beratung geben zu lassen. Wegen der Komplexität der Angelegenheit kann ohne Kenntnis der Unterlagen und Ihres Versicherungskontos eine erschöpfende Auskunft nicht erteilt werden.

Auskünfte über die steuerlichen Auswirkungen erteilt das zuständige Finanzamt bzw. der Steuerberater.

1 Antworten

Geschäftsführeram 26.02.2007 | 13:27
Jo - beraten lasse ich mich wohl mal - vorab geht es mir aber um die ganz grundsätzliche Frage: Für welchen Zeitraum kann der AG die zu Unrecht gezahlten Beiträge zurückfordern? Ich lese immer, dass die Beiträge für die Arbeitslosenversicherung nur für 4 Jahre erstattet werden - gilt diese Beschränkung nicht für RV-Beiträge?
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