Sehr geehrte Damen und Herren!
Wir haben folgende Frage:
Unser Onkel ist am 24.10.09 gestorben und hat Erwerbsminderungsrente bezogen
rückwirkend ausbezahlt am 31.10.09 für Oktober.
Unsere Frage: Muß die Rente für die 7 Tage im Oktober zurückerstattet werden?
MfG
17.11.2009, 10:40
von
nichten2009
17.11.2009, 11:17
von
...
Nein, erst ab dem Monat NACH dem Versterben (also ab 01.11.2009) steht die Rente nicht mehr zu.
17.11.2009, 14:17
von
§ 102 Abs. 5 SGB VI
Renten werden bis zum Ende des Kalendermonats geleistet, in dem die Berechtigten gestorben sind.
Ausnahmen hierzu gibt es nicht.
Es braucht demnach nichts zurückgezahlt werden.
Trotzdem auch Herzliches Beileid!
17.11.2009, 21:12
von
nichten2009
Danke!