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rückforderung wegen todes

von nichten200917.11.2009 | 10:40
966 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben folgende Frage: Unser Onkel ist am 24.10.09 gestorben und hat Erwerbsminderungsrente bezogen rückwirkend ausbezahlt am 31.10.09 für Oktober. Unsere Frage: Muß die Rente für die 7 Tage im Oktober zurückerstattet werden? MfG

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Dem Beitrag von "§ 102 Abs. 5 SGB VI" wird zugestimmt.

3 Antworten

...am 17.11.2009 | 11:17
Nein, erst ab dem Monat NACH dem Versterben (also ab 01.11.2009) steht die Rente nicht mehr zu.
§ 102 Abs. 5 SGB VIam 17.11.2009 | 14:17
Renten werden bis zum Ende des Kalendermonats geleistet, in dem die Berechtigten gestorben sind. Ausnahmen hierzu gibt es nicht. Es braucht demnach nichts zurückgezahlt werden. Trotzdem auch Herzliches Beileid!
nichten2009am 17.11.2009 | 21:12
Danke!
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