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Rückfrage gezwungene Wiedereingliederung

von hellogirl02.05.2008 | 10:58
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3 Antworten

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hallo ihr lieben, danke für die schnellen antworten auf meine erste frage! mir ist auch klar, dass mich der rententräger so schnell wie möglich wieder ins arbeitsleben treiben will. doch ich seh das -wie mein hausarzt- anders. eine direkte wiedereingliederung nach der reha traue ich mir nicht zu! wenn dann, eine wiedereingliederung nach einer pause von 4 wochen nach der reha. in dieser zeit möchte ich das ganze psychoszeug während der reha mit meinem therapeuten verdauen! meinem arbeitgeber bringt es nichts, wenn ich gleich wieder "umfalle". ich soll mich laut ihm lieber noch festigen und dann gestärkter die wiedereingliederung antreten! meine frage: kann ich das so dem mdk der reha-klinik sagen? sprich, 4 wochen nach der reha noch voll arbeitsunfähig, um mich auf die wiedereingliederung vorzubereiten? darf ich es ablehnen, dass der mdk mit meinem arbeitgeber über die wiedereingliederung spricht? das möchte ich nicht. habe angst, dass der mdk etwas falsches über mich bzw. meiner krankheit sagt! ich befinde mich in einer sch..situation! der mdk glaubt -weil ich es ablehne, dass er mit meinem arbeitgeber spricht-, dass ich mir nur eine "schöne krankengeldzeit" mache! ich möchte aber die wiedereingliederung (das bespreche nur ich mit meinem ag) erst nach einer "vorbereitungsphase" antreten... bin ganz schön fertig... danke hellogirl

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Zum Ende der Rehabilitationsleistung findet ein Abschlussgespräch mit dem behandelnden Arzt Ihrer Rehabilitationseinrichtung statt. In diesem Gespräch wird üblicherweise auch erörtert, wann und in welchem zeitlichen Umfang Sie nach Einschätzung des Arztes wieder arbeiten können. Dies wird dann entsprechend auch so im ärztlichen Entlassungsbericht dokumentiert. Sofern der Arzt der Reha-Einrichtung eine stufenweise Wiedereingliederung in unmittelbarem Anschluss an die Reha noch nicht für sinnvoll hält, kann eine solche zu einem späteren Zeitpunkt jederzeit von Ihrem niedergelassenen behandelnden Arzt eingeleitet werden.

2 Antworten

Frank Morrisam 02.05.2008 | 12:20
Fehler in Punkt 5 : KK, MDK, Rentenversicherung darf ihren Arbeitgeber natürlich n i c h t ohne ihre Zustimmung informieren ++++
Frank Morrisam 02.05.2008 | 12:05
ICH würde folgendes in ihrem Fall machen : 1. In der Reha nichts weiter wegen MDK erzählen, sondern darauf bestehen als ARBEITSUNFÄHIG entlassen zu werden. 2. Sie gehen dann zu Ihrem Hausarzt oder Facharzt und der schreibt sie dann bis auf weiteres weiter krank ! 3. der MDK muss auf Sie zukommen , nicht umgekehrt. Warten sie doch erstmal ab wann und ob überhaupt der MDK sie zu einem Gespräch " einlädt " 4. Festlegung auf eine 4 Wochen Frist bis zur Widereingliedrung ist nicht sehr sinnvoll und auch überhaupt nicht notwendig oder wissen sie und ihre Ärzte 100%tig das sie ab der 5. Woche wieder arbeiten gehen können ??? Das glaube ich wohl nicht... Gerade psychische/psychiatrische Krankheiten lassen sich nicht in einem Zewitrahmen fassen und vorhersahen. Das kann lange und manchmal sogar seehr lange dauern... 5. MDK, Rentenversicherung , Krankenkasse oder sonst wer darf ohne Ihre Zustimmung/Genehmigung den Arbeitgeber über ihr Krankheitsbild informieren ! 6. Seien Sie auch vorsichtig im Kollegenkreis über ihre Krankheit Auskünfte zu geben. Das könnte später gegen sie bei einer eventuellen Kündigung des Arbeitgebers zu ihren Ungunsten Verwendung finden ( wie leider in meinem Fall geschen .. ) 7. der MDK soricht mit ihrem Arbeitgeber über ihre Wiedereingliederung ? Das habe ich ja noch nie gehört und ist mit Sicherheitz auch weder zulässig noich relevant. S I E und ihre Ärzte entscheiden ob sie sich wann und ob überhaupt wiedereingliedern lassen. der MDK kann dies allenfalls vorschlagen aber nicht sie dazu zwingen. 8. Ihre Sache scheint schon bzw. könnte erst noch richtig kompliziert werden. Nehmen sie sich früh genug dann einen Fachwalt und lassen sie sich beraten und gegebenefalls rechtlich vertreten.
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