Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Ich habe auch z.Zt.noch eine volle EMR und habe ein Angebot bekommen wieder voll in das Arbeitsleben zurückzukehren. Wie ist der untere Beitrag zu verstehen??? Kann man ohne weiteres ein Arbeitsverhältnis eingehen ohne die EMR zurückgeben zu müssen?? ............Es besteht jedoch auch die Möglichkeit eine Rente wegen Erwerbsminderung zu beziehen und gleichzeitig zu arbeiten. Der erzielte Verdienst wird in diesem Fall auf die Rente wegen Erwerbsminderung angerechnet, so dass die Rente nur noch als Teilrente ausgezahlt wird oder gegebenenfalls in voller Höhe ruht. .
Vollzeitarbeitnehmer BITTE VOLLSTÄNDIG ZITIEREN!!!!!!! In meinem 1.Post habe ich eine Aussage ( steht im letzten Abschnitt meines 1. Posts) angesprochen . Ich habe sie als Frage gestellt. Die ursprüngliche Aussage stammt nicht von mir!!!! Ich wollte wissen ob die Aussage so stimmt wie aie dort steht!!! Naja es ist scheinbar besser direkt zur Rentenversicherung zu gehen da dieAntworten hier nicht erschöpfend sind und der Wahrheitsgehalt nicht nachvollziehbat ist ...leider.Kann man ohne weiteres ein Arbeitsverhältnis eingehen ohne die EMR zurückgeben zu müssen??Wenn das geht, werde ich sofort Frührente beantragen. (Ironie off!)
Sie haben doch alle Fragen beantwortet bekommen. Ja, Sie dürfen jederzeit arbeiten. Sie müssen es der RV mitteilen. Was Rentenschädlich und unschädlich ist, würde erläutert und by the way die Zusammenhänge von W*olfgang. Das was Sie erklärt haben wollten, wurde gesagt. Voll arbeiten und Rente behalten fleckt nicht. Das Zusammentreffen von Rente, Arbeit und Zuverdienst wurde hinreichend erläutert!Wenn das geht, werde ich sofort Frührente beantragen. (Ironie off!)Vollzeitarbeitnehmer BITTE VOLLSTÄNDIG ZITIEREN!!!!!!! In meinem 1.Post habe ich eine Aussage ( steht im letzten Abschnitt meines 1. Posts) angesprochen . Ich habe sie als Frage gestellt. Die ursprüngliche Aussage stammt nicht von mir!!!! Ich wollte wissen ob die Aussage so stimmt wie aie dort steht!!! Naja es ist scheinbar besser direkt zur Rentenversicherung zu gehen da dieAntworten hier nicht erschöpfend sind und der Wahrheitsgehalt nicht nachvollziehbat ist ...leider.
Die Antworten waren erschöpfend und auch deren Wahrheitsgehalt liegt bei 100 %! Das Problem ist eher, dass Du nichts verstehst oder nichts verstehen willst. Vielleicht kann man es Dir ja dann in einer Auskunfts und Beratungsstelle der Rentenversicherung vortanzen damit auch Du es verstehst?!Wenn das geht, werde ich sofort Frührente beantragen. (Ironie off!)Vollzeitarbeitnehmer BITTE VOLLSTÄNDIG ZITIEREN!!!!!!! In meinem 1.Post habe ich eine Aussage ( steht im letzten Abschnitt meines 1. Posts) angesprochen . Ich habe sie als Frage gestellt. Die ursprüngliche Aussage stammt nicht von mir!!!! Ich wollte wissen ob die Aussage so stimmt wie aie dort steht!!! Naja es ist scheinbar besser direkt zur Rentenversicherung zu gehen da dieAntworten hier nicht erschöpfend sind und der Wahrheitsgehalt nicht nachvollziehbat ist ...leider.
Das mit den "appen" Beinen beim Gerüstbauer ist ein schlechter Vergleich. Wenn jemand eine Erkrankung hatte, die zb. 2007 noch nicht heilbar war, aber 2018 durch den medizinischen Fortschritt heilbar geworden ist, ist dieser Versicherte dann im Falle der Heilung immer noch erwerbsgemindert, nur weil es 2007 aus damaliger Sicht nicht heilbar war? Das ist doch das Problem, W*lfgang. Ein Mensch kann doch wieder gesund werden. Oder soll dies nicht so sein, wenn es möglich ist. Mit der derzeitigen Sozialgesetzgebung ist der Weg aus der EM auf Dauer sehr schwer bis fast unmöglich. Ist das vernünftig, W*lfgang? Ich möchte Ihnen nicht zu nahe treten und die Gesetze können wir beide nicht ändern. Aber nachdenken können wir doch, oder? Ihnen ein schönes Wochenende, den Experten und Lesern auchHallo Martin Schneider, der soz.-med. gesicherte dauerhafte oder ggf. vorübergehende Verlust der vollen/teilweisen Erwerbsfähigkeit wird auch nicht durch die Aufnahme einer - ggf. sogar (Vollzeit-)Erwerbstätigkeit - wiederhergestellt (*appe Beine wachsen auch für einen Gerüstbauer nicht spontan nach, wenn er sich in Vollzeit mit den Armen in Vollzeit von Stange zu Stange hangelt - und er ein entsprechendes Arbeitsangebot hat/wahrnimmt ;-)) Insofern brauchen Sie ihre Rente nicht 'zurückzugeben', sondern teilen der DRV nur die beabsichtigte Beschäftigung /Art/zeitlicher Umfang/erwarteter Verdienst mit und warten die Antwort darauf ab. Gruß w. PS: an @Red: Das Thema kommt ja nun über die Jahre hier immer mal wieder/fast täglich auf. Vielleicht ist das mal ein generelles Thema /Beitrag zentral/mit allen Feinheiten (nicht nur Allgemeinblabla!), auf den man verlinken könnte, statt sich täglich immer wieder die Tasten 'fusselig' zu Tippern *gIch habe auch z.Zt.noch eine volle EMR und habe ein Angebot bekommen wieder voll in das Arbeitsleben zurückzukehren. Wie ist der untere Beitrag zu verstehen??? Kann man ohne weiteres ein Arbeitsverhältnis eingehen ohne die EMR zurückgeben zu müssen?? ............Es besteht jedoch auch die Möglichkeit eine Rente wegen Erwerbsminderung zu beziehen und gleichzeitig zu arbeiten. Der erzielte Verdienst wird in diesem Fall auf die Rente wegen Erwerbsminderung angerechnet, so dass die Rente nur noch als Teilrente ausgezahlt wird oder gegebenenfalls in voller Höhe ruht. .
Was soll denn daran schwer sein? Du bist gesund und gehst wieder arbeiten, fertig.Hallo Martin Schneider, der soz.-med. gesicherte dauerhafte oder ggf. vorübergehende Verlust der vollen/teilweisen Erwerbsfähigkeit wird auch nicht durch die Aufnahme einer - ggf. sogar (Vollzeit-)Erwerbstätigkeit - wiederhergestellt (*appe Beine wachsen auch für einen Gerüstbauer nicht spontan nach, wenn er sich in Vollzeit mit den Armen in Vollzeit von Stange zu Stange hangelt - und er ein entsprechendes Arbeitsangebot hat/wahrnimmt ;-)) Insofern brauchen Sie ihre Rente nicht 'zurückzugeben', sondern teilen der DRV nur die beabsichtigte Beschäftigung /Art/zeitlicher Umfang/erwarteter Verdienst mit und warten die Antwort darauf ab. Gruß w. PS: an @Red: Das Thema kommt ja nun über die Jahre hier immer mal wieder/fast täglich auf. Vielleicht ist das mal ein generelles Thema /Beitrag zentral/mit allen Feinheiten (nicht nur Allgemeinblabla!), auf den man verlinken könnte, statt sich täglich immer wieder die Tasten 'fusselig' zu Tippern *gDas mit den "appen" Beinen beim Gerüstbauer ist ein schlechter Vergleich. Wenn jemand eine Erkrankung hatte, die zb. 2007 noch nicht heilbar war, aber 2018 durch den medizinischen Fortschritt heilbar geworden ist, ist dieser Versicherte dann im Falle der Heilung immer noch erwerbsgemindert, nur weil es 2007 aus damaliger Sicht nicht heilbar war? Das ist doch das Problem, W*lfgang. Ein Mensch kann doch wieder gesund werden. Oder soll dies nicht so sein, wenn es möglich ist. Mit der derzeitigen Sozialgesetzgebung ist der Weg aus der EM auf Dauer sehr schwer bis fast unmöglich. Ist das vernünftig, W*lfgang? Ich möchte Ihnen nicht zu nahe treten und die Gesetze können wir beide nicht ändern. Aber nachdenken können wir doch, oder? Ihnen ein schönes Wochenende, den Experten und Lesern auch
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