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Rückgängigmachung der Altersteilzeit

von Orchidee01.11.2008 | 18:35
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich bin Jahrgang 1948, seit 2002 50 % schwerbehindert, und z.Zt. in der aktiven Phase der Altersteilzeit. Aufgrund einer Verschlechterung meines Gesundheitszustandes möchte ich die Altersteilzeit rückgängig machen und Schwerbehindertenrente beantragen. Im Februar vollende ich mein 61. Lebensjahr und wie ich gelesen habe, könnte ich dann mit 7,2 % Abschlägen in Rente gehen. Was muss ich zuerst tun? 1. Meinen Arbeitgeber per Antrag bitten, die Altersteilzeitvereinbarung aufzuheben? Dann müsste ich ja auch sicherlich im Antrag mit aufnehmen, dass ich im Falle einer positiven Nachricht sofort die Rente einreiche oder 2. Zuerst den Rentenantrag stellen und abwarten bis Rentenbescheid vorliegt und dann um Auflösung meines Arbeitsverhältnisses bitten. Möchte mich auf keinen Fall falsch verhalten. Unser Personalbüro konnte mir keine Auskunft geben. Wie soll ich vorgehen? Wäre sehr, sehr dankbar für eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen Orchidee

6 Antworten

Schiko.am 01.11.2008 | 19:53
Vorausgesetzt sie können 35 jahre mindestbeitragszeit nachweisen, steht ihnen die rente"schwerbehinderung, bereits seit 1.03. 2008 mit 10.8% lebenslangen abschlägen zu. Nehmen sie dieses recht erst mit 61 jahren in anspruch verkürzt sich der abschlag um 3,60% auf 7,2%, oder entsprechend der monate nach dem 60. geburtstag. Voraussetzung ist aber auch, dass der AG. damit einverstanden ist, sie können dann die schwerbehindertenrente wie zeitlich darge- stellt beantragen. Streng genommen müssen sie auch das finanzamt unterrichten, da ja nachträglich die steuereinsparung durch die altersteilzeit , der auf- stockungsbetrag nur dem progressionsvorbehalt unterworfen wurde, nachträglich diese rechnerische begünstigung entfällt und nachzahlung fällig wird. Gebe zu, diesen fall kannte ich bisher nicht, bin für aufklärende gegen- ansicht sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen.
atz-leram 01.11.2008 | 20:20
http://hermi.verdi.de/-/pRd das nennt man störfall und es ist ein sehr komplexes thema. arbeitgeber tun sich schwer damit
Orchideeam 01.11.2008 | 21:54
vielen Dank für die schnelle Antwort. 35 Versicherungsjahre kann ich nachweisen. Verstehe ich es richtig, dass ich zuerst die Entscheidung des Arbeitgebers abwarten muss, ob er mich aus der Altersteilzeit herauslässt und dann kann ich erst Rentenantrag stellen. Wenn eine Rückrechnung erfolgt (als ob keine Altersteilzeit stattgefunden hätte) und ich eine Nachzahlung bekäme, so wird das dann doch sicherlich am Ende diesen Jahres durch den Arbeitgeber dem Finanzamt mitgeteilt. Vorausgesetzt, dass ich alles so schnell über die Bühne kriege. Ist das eigentlich ein Störfall? Es war, glaube ich Dummheit von mir, überhaupt am 1.3.2008 in die Altersteilzeit zu wechseln. Hätte ich so weiter gearbeitet wie bisher und hätte jetzt normal meinen Antrag auf Schwerbehindertenrente gestellt, dann wäre dieser Fall auch nicht so kompliziert. Ist das richtig? Vielen Dank und freundliche Grüße
Corlettoam 02.11.2008 | 07:14
Sie haben mit ihrem Arbeitgeber einen VERTRAG über die Altersteilzeit abgeschlossen. Eine einseitige Kündigung /Aufhebung des Vertrages ist nicht möglich, e sei denn es ist ein Vertragsbestandteil. Was würden Sie sagen , wenn ihr Arbeitgeber plötzlich den ATZ Vertrag seinerseits einseitig aufkündigen würde ? Sollte ihnen ihr Arbeitgeber jetzt nicht entgegenkommen, sieht es schlecht aus und Sie werden an den Vertrag gebunden sein. Und ja , Sie hätten sich V O R Abschluss der Altesrteilzeitvertrages umfassend bei den entsprechenden Stellen - einzelfallmässig ! - informieren sollen....
Wolfgangam 02.11.2008 | 08:38
Hallo Orchidee, schauen Sie noch mal genau in Ihren ATZ-Vertrag hinein. Ich meine, die Standardverträge enthalten einen Passus, dass das Arbeitsverhältnis (automatisch) endet, wenn eine vorgezogene Altersrente bewilligt wird. Den sich daraus ergebenden Störfall muss der Arbeitgeber dann selbst abwickeln, dafür gibt es ja diese Regelungen. Besser wäre er natürlich, schon vorher mit dem Arbeitgeber das Gespräch zu suchen (und den Vertrag gemeinsam rückgängig zu machen). Es kann durchaus auch in seinem Interesse liegen, da die Personalkosteneinsparung noch höher ausfallen wird. Gruß w.
Orchideeam 02.11.2008 | 15:16
Hallo Wolfgang, vielen Dank für die hilfreiche Antwort. In meinem Vertrag steht: Das Arbeitsverhältnis endet, unbeschadet des § 9 Abs. 2 TV-ATZ, am 28.02.2011. Jetzt werde ich mich nachherl mal im durch den Paragraphenwald googeln und nachschauen, was da genau drinsteht. Mein Arbeitgeber (öffentlicher Dienst)weiß schon Bescheid, dass ich aufgrund der plötzlichen Verschlechterung meines Gesundheitszustandes das ATZ lösen möchte, konnte mir aber noch nicht sagen, was ich am besten zuerst tun soll. Bevor ich Altersteilzeit beantragt habe (Dezember 2007) hatte ich mir Auskunft bei der Rentenversicherung und beim Arbeitgeber eingeholt, es hat mir aber niemand gesagt, dass ich auch Rentenantrag wegen Schwerbehinderung stellen kann mit Abschlägen und dass dies evtl. für mich besser sein könnte, als einen ATZ-Vertrag abzuschließen und wahrscheinlich durch längere Krankenhausaufenthalte auszufallen und dann nachzuarbeiten. Ach - es ist wirklich alles sehr kompliziert. Aber dank Ihrer Hilfe kann ich ja jetzt mal den § 9 des Gesetzes auseinanderpflücken. mit freundlichen Grüßen von Orchidee
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