Hallo, Kosi,
der Versorgungsausgleich wurde aufgrund Urteil/Beschluss des Familiengerichts festgelegt. Eine Änderung muss beim zuständigen Gericht beantragt werden. Alle entstehenden Kosten des Verfahrens sind selbst zu tragen. Eine Änderung durch die Deutsche Rentenversicherung ist nicht möglich.