Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Rückkaufswert Pensionskasse sozialversicherungspflichtig

von h.tammy19.08.2008 | 15:07
2303 Ansichten
1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
habe ohne zuschuß vom AG Arbeitsentgelt in eine Rentenversicherung eingezahlt. §3Nr.63EStG. Vertrag wurde gekündigt. Rückkaufswert mit Überschuß will der AG als einmalig gezahltes Arbeitsentgelt sozialversicherungspflichtig behandeln. Ist das richtig??

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ihre Anfrage können wir Ihnen leider nicht beantworten, weil wir wichtige Details - Vertragsinhalte oder auch die Höhe Ihres Einkommens - nicht kennen. Wir sind allerdings auch nicht befugt rechtsverbindliche Auskünfte in derlei Angelegenheit zu geben. Bitte wenden Sie sich mit ihrer Anfrage an Ihre Krankenkasse, die als Einzugsstelle die Beiträge an die Sozialversicherung einzieht.

Gestatten Sie uns dennoch einen Hinweis. § 3 Nr.63 EStG regelt die Steuerfreiheit in dem er steuerfreie Einnahmen aufführt. Häufig lehnt sich die Arbeitsentgelt- bzw. Sozialversicherungsentgelt-Verordnung an diese Regelungen an, so dass diese Einnahmen auch sozialabgabenfrei sind. Logisch wäre, dass bei Auflösung eines Vertrages und der daraus resultierenden Auszahlung eines Rückkaufwertes die Steuervorteile entfallen und in der Folge sowohl Steuer wie auch Sozialabgaben ( unter Einhaltung der Beitragsbemessungsgrenze ) anfallen. Unter diesem Blickwinkel betrachtet erscheint das beabsichtigte Vorgehen Ihres Arbeitgebers schlüssig.

0 Antworten

Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
12 Minuten

Vom kommenden Jahr an sollen neue Regeln bei der Pflegeeinstufung gelten. Daher lohnt es sich, rasch noch einen formlosen Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung zu stellen. Was ein einziger Pflegegrad weniger finanziell bedeutet und wie das Einstufungs-Gutachten abläuft.

Time
10 Minuten

In jungen Jahren erscheint die private Krankenversicherung häufig attraktiv. Wenn aber im Alter die Einkünfte sinken, ändert sich die Sichtweise. Doch mit diesen 5 Schritten können Sie ihre finanzielle Situation klären und die Belastung lindern.

Time
12 Minuten

Eine neuartige Investment-Form soll das Beste aus zwei Welten vereinen: niedrige Kosten und aktives Fondsmanagement. Doch können die aktiv verwalteten ETFs dieses Versprechen einlösen? Ein Wegweiser.

Time
11 Minuten

Wer sein eigener Chef wird, muss vieles planen und organisieren – auch die Altersvorsorge. Für manche Berufsgruppen ist die gesetzliche Rentenversicherung Pflicht, für andere freiwillige Option. Ein Überblick über die verschiedenen Vorsorge-Varianten.

Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026