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Rückkehr in die GRV als befreiter selbständiger Handwerker

von Jürgen23.05.2007 | 16:58
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Experten, vielleicht können Sie mir bei folgendem Sachverhalt weiterhelfen: wenn ich mich nach 18 Pflichtbeitragsjahren aus der GRV verabschiede (habe einen Schreinereibetrieb und bin in Handwerksrolle A eingetragen), habe ich dann wie ein Selbständiger auch die Möglichkeit, innerhalb von 5 Jahren wieder in die GRV als versicherungspflichtiges Mitglied zurückzukehren und würden dann auch die bis zur Befreiung erworbene EM-Rentenansprüche nach36 Monaten Pflichtbeitragszahlung wieder aufleben, oder müßte ich wieder bei 0 anfangen? Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo, Jürgen,

wir gehen davon aus, dass Sie den Schreinerei-Betrieb weiter fortführen werden. Falls dann eine "Handwerker-Befreiung" aufgrund Zahlung von mind. 18 Jahren Pflichtbeiträgen ausgesprochen wird, haben Sie zwei Möglichkeiten, wieder Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung zu werden:

Zum einen die sogenannte Versicherungspflicht auf Antrag. Der Versicherungsschutz gegen das Risiko der Erwerbsminderung (EM) bleibt dadurch bestehen, wenn der Abstand zur letzten mind. 3jährigen ununterbrochenen Beitragszahlung nicht größer als 2 Jahre ist. Sobald in den letzten 5 Jahren keine 3 Jahre Beiträge mehr vorhanden sind, besteht EM-Versicherungsschutz erst wieder nach Zahlung von 36 Monaten an Pflichtbeiträgen.

Zum anderen können Sie sich auch freiwillig versichern. Allerdings ist dadurch die Anwartschaft auf eine EM-Rente nur dann gewahrt, wenn vor 1984 mind. 5 Jahre Beiträge und ab 1984 eine lückenlose Belegung des Versicherungsverlaufes vorliegen. Im Unterschied zur Pflichtversicherung also: Achtung! Einen Monat Lücke zerstört den Versicherungsschutz. Weiteres erfahren Sie bei einer der Auskunfts- und Beratungsstellen der deutschen Rentenversicherung.

2 Antworten

Ossiam 24.05.2007 | 12:02
Hallo, Achtung!Eine Antragspflichtversicherung kann nicht wieder beendet werden solange Sie im gleichen Gewerbe selbstständig sind. Sollten Sie nach einer Befreiung als Handwerker wieder ein Arbeitsrechtsverhältnis aufnehmen sind Sie wieder Pflichtversichert. mfG
Jürgenam 25.05.2007 | 08:43
Hallo Experte, hallo Ossi, vielen Dank für Ihre Antworten. Damit sehe ich eindeutig klarer. Herzliche Grüße Jürgen
Deutsche Rentenversicherung
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