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Rückkehr ins Berufsleben oder Recht auf Sterben

von Hani18.04.2010 | 08:03
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich beziehe mittlerweile Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Grund schwerer psychischer Erkrankung, habe die vergangenen 2 Jahre überwiegend in Kliniken verbracht und bin jeden Tag wieder kurz davor, mir das Leben zu nehmen, da ich nicht damit umgehen kann, ein Klotz am Bein der Gesellschaft zu sein... Mein ehemaliger Arbeitsplatz hat sich vom Aufgabenbereich her stark gewandelt, außerdem arbeitet dort auch mein gewalttätiger Ex, so dass eine Rückkehr dahin unmöglich ist. Der Arbeitgeber, ein Großunternehmen, lehnt grundsätzlich eine Wiedereingliederung auf einem meiner Qualifikation entsprechenden Arbeitsplatz ohne Bedrohung durch Ex ab. Nun könnte ich in 2 Monaten bei einer Konkurrenzfirma anfangen, allerdings direkt 40h und mehr, da die Firma nichts von der Erkrankung erfahren darf (verantwortungsvolle Stellung). Momentan schaffe ich es nicht einmal einzukaufen, aber psychische Erkrankungen können sich von einem Tag auf den anderen stark bessern. ------------------- Zur konkreten Frage: Gibt es die Möglichkeit einer Wiedereingliederung, die nicht stufenweise erfolgt, gleichzeitig aber die Option zum Nicht-Antritt oder Abbruch bei Nicht-Bewältigbarkeit bietet oder müsste dann wieder alles neu beantragt werden (was ich im aktuellen Zustand auch nicht schaffen könnte)? Da ich die aktuelle Situation nicht mehr länger ertragen kann und will, können Rentenversicherung und Krankenversicherung etwas tun, dass - falls man mich beim nächsten Suizidversuch wieder etwas zu früh finden sollte - ich nicht wieder gewaltsam in dieses lebensunwerte Leben zurückgeholt werde? Ich verursache doch nur noch unnötig Kosten...

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Hani,

dem Beitrag von Detlef ist aus meiner Sicht zuzustimmen.

8 Antworten

Karlchenam 18.04.2010 | 10:54
zu ihrer konkreten Frage noch ( obwohl sich diese eigentlich ja erledigt hat .. ) : Wenn ihr Arbeitgeber keine Wiedereingliederung nach dem sog. Hamburger Modell in ihrem Falle möchte, können Sie nichts machen. Die Wiedereingliederung ist eine rein freiwillige Massnahme , zu der man den Arbeitgeber nicht " zwingen " kann. Sie können dann nur wieder sofort in Vollzeit ( bzw. mit der Arbeitszeit die Sie vor ihrer Erkrankung schon hatten ) wieder einsteigen. Sinn und Zweck einer Wiedereingliederung ist ja gerade, das der/die Erkrankte zu jeder Zeit diese WE bei gesundheitlichen Problemen wieder abbrechen kann und dann weiterhin im Status der Krankschreibung - also Krankengeld wird weiter gezahlt- verbleibt und damit in jeglicher Hinsicht ( auch finanziell ) " geschützt " ist. Also entweder die Wiedereingliederung in Anspruch nehmen ( wenn AG mitspielt ) oder sofort Vollzeit wieder durchstarten oder eben in der Krankschreibung oder der EM-Rente wie bei ihnen vorerst und bis auf weiteres verbleiben. Andere Alternativen gibt es hinsichtlich der Wiederaufnahme der Arbeitstätigkeit - leider - nicht. Natürlich könnte man auch eine außerordentliche Regelung mit dem AG treffen, das z.b. für eine gewisse Zeit erst Stundenweise oder halbtags gearbeitet wird und sich damit wieder an Vollzeit erst rangetastet wird. Die WE wäre dann außen vor. Dann unterliegen Sie aber nicht mehr der Krankschreibung, sondern gelten auch offiziell als gesund ! Wenn ihr AG aber schon eine WE - die ihn ja nix kostet - ablehnt , wird er zu einer solchen - für Lohn/Gehalt erzeugenden - Regelung schon gar nicht bereit sein... Außerdem ginge so eine Regelung voll zu ihren Lasten , falls Sie dann nicht durchhalten und wieder krank würden. Dann geht tatsächlich der ganze Antragskrieg wieder von vorne los. Bitte ersparen Sie sich solche " Experimente ", gerade auch im Hinblick auf ihre aktuelle gesundheitliche Situation. Der Antritt eines ganz neuen Arbeitsverhältnisses- und dann gleich in Vollzeit , ist ebenfalls in ihren Falle keinesfalls ratsam ! Psychische Erkrankungen dauern sehr lange ( manchmal viele Jahre und heilen manches Mal auch nie ganz aus ), aber in den allermeisten Fällen wird es - bei andauernder psychiatrisch/fachärztlichen Behandlung ! - im Laufe der Zeit erheblich besser und das Leben wird wieder lebenswert. Es lohnt sich diese schwere Zeit bis dahin durchzuhalten !
Karlchenam 18.04.2010 | 10:39
"Momentan schaffe ich es nicht einmal einzukaufen, aber psychische Erkrankungen können sich von einem Tag auf den anderen stark bessern." Naja, so wie Sie ihre Situation der letzten 2 ! Jahre und derzeit andauernd schildern , denke ich in ihrem Fall nicht , das Sie da morgens aufwachen und alles ist wieder gut oder erheblich besser. Das ist wohl der Wunsch Vater des Gedanken... Spreche übrigens aus eigener Erfahrung - schwere Depression auch seit Jahren. Da ist an arbeiten nicht mal mehr ansatzweise zu denken... Wenn Sie nicht mal zum Einkaufen rausgehen, können Sie doch momentan und bis auf weiteres überhaupt gar nicht an eine Rückkehr ins Erwerbsleben denken. Auch ist eine Rückkehr an ihren alten Arbeitsplatz sowieso völlig ausgeschlossen, da ihre psychische Erkrankung ja unter anderem - oder auch gerade ! - wohl damit zu tun hat... Den alten Arbeitsplatz sollten Sie mal ganz schnell ad acta legen und vergessen. Wenn Sie dahin zurückkehren würden, wäre dies für Sie geundheitlich eine Katastrophe ! Hier sollten Sie versuchen ihre Situation realistisch zu betrachten und diese schliesst bis auf weiteres eine Erwerbstätigkeit doch völlig aus. Das dies bei ihrer Erkrankung schwer bis unmöglich ist ist natürlich klar. Aber gerade auch dafür sind ja u.a. in psychiatrischer Behandlung, damit ihnen das dort klar gemacht wird. Werden Sie erstmal wieder zumindest einigermassen gesund und beginnen dann mit einem 400€ Job im Rahmen ihrer EM-Rente um zu testen , was überhaupt noch geht und was nicht. Sie werden sich dann wahrscheinlich wundern, wie wenig noch geht... Alles andere wäre doch völlig unrealistisch ! Alles Gute für Sie.
Falsches Forumam 18.04.2010 | 10:52
Sie sollten nicht von Ihrer Erkrankung (Depressionserkrankungen gibt es in allen Schattierungen) auf eine nicht genannte übertragen. Ist Hani traumatisiert worden (gewalttätiger Ehemann + Mobbing am Arbeitsplatz spricht dafür), liegt allerhöchstwahrscheinlich eine PTBS vor, die meist zur Verrentung führt, weil der Normalpsychiater und auch die DRV-Ärzte meist gar nicht wissen, was das ist und die Ursache beim Opfer suchen und dann auch finden, indem denen das "Borderline-Syndrom" angehängt wird. Des Weiteren führen falsche Behandlung (die vielen bunten Smarties in den Psychiatrien) zu anderen weiteren Krankheitsbildern, so daß der Weg in den Suizid vorgezeichnet ist, denn Menschen mit PTBS können sehr wohl arbeiten, allerdings nur dann, wenn eine Retraumatisierung ausgeschlossen ist.
Falsches Forumam 18.04.2010 | 09:36
Wenn Sie tatsächlich an einer Posttraumatischen Belastungsstörung leiden sollten, sollten Sie schnellstmöglich den Arzt und die Klinik wechseln. Die Krankheit wird sehr oft mit anderen verwechselt und dementsprechend falsch therapiert. Ob in Berlin (Ebbinghaus als Stichwort, Benjamin-Franklin-Krhs.) und Umgebung immer noch Spezialkliniken oder Reha-Einrichtungen für diese Erkrankung existieren, weiß ich nicht. Bundeswehrkrankenhäuser wissen da mehr wegen des Afghanistan-Syndroms. Dann sollten Sie sich einen guten Arbeitsrechtler suchen, der ihre alte Firma verklagt. Ob Sozialverbände und Gewerkschaften helfen können oder wollen, müssen Sie selbst herausfinden. Suizid ist jedenfalls keine Lösung. DRV und KK sind letztendlich nicht befugt Ihnen zu helfen, selbst wenn die wollten. Die erbringen Geld-Leistungen nach Katalog.
Haniam 18.04.2010 | 14:31
Bitte keine weiteren laienhaften Diagnose- und Therapiespekulationen mehr! Die Erkrankung begleitet mich seit Jahrzehnten, nur diesmal intensiver und anhaltender - bei mir ist eine deutliche Besserung von einem Tag auf den anderen die Regel. Um das nochmal für alle klar darzustellen, der Arbeitsplatz war nicht Krankheitsauslöser, in 2 Jahren ändern sich aber u.U. Strukturen, Bereiche kommen neu hinzu, andere fallen weg. Als Führungskraft kann ich nicht einfach mal so einen 400€ Job annehmen, ohne mich damit für verantwortungsvolle Aufgaben zu dysqualifizieren. Also stelle ich die Hauptfrage nochmal neu: Wenn ich einen neuen Arbeitsplatz in Vollzeit antrete und kurzfristig merke, dass gar nichts geht, könnte ich dann unbürokratisch wieder in die Rente zurück oder geht die ganze Prozedur dann wieder von vorne los? Zusatzfrage: Falls ich beim alten Arbeitgeber bleibe, kann der mich zu einer stufenweisen Wiedereingliederung zwingen oder kann ich - wenn ich es mir zutraue - darauf bestehen, gleich voll anzufangen?
Krankengeldam 18.04.2010 | 15:03
Gehen Sie zu einem Fachanwalt für Arbeits-und Sozialrecht. Der kann Ihnen genau sagen, was mit welchen Risiken drin ist. In jedem Fall sollten Sie abklären, wie lange Ihnen die KK Krankengeld zahlen würde. Ansonsten steht ggfs. die ARGE auf dem Programm ...
Detlefam 18.04.2010 | 15:28
"Also stelle ich die Hauptfrage nochmal neu: Wenn ich einen neuen Arbeitsplatz in Vollzeit antrete und kurzfristig merke, dass gar nichts geht, könnte ich dann unbürokratisch wieder in die Rente zurück" : N E I N ! " oder geht die ganze Prozedur dann wieder von vorne los? " JA !! Ein neuer EM-Antrag muss dann gestellt werden. "Zusatzfrage: Falls ich beim alten Arbeitgeber bleibe, kann der mich zu einer stufenweisen Wiedereingliederung zwingen " N E I N ! "oder kann ich - wenn ich es mir zutraue - darauf bestehen, gleich voll anzufangen? " JA !
Ulrikeam 18.04.2010 | 16:53
Ich möchte mich bei Falsches Forum und Karlchen für die aufbauenden Antworten an Hani, die ich mitgelesen habe, bedanken.
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