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Experten-Antwort

Rücknahme Altersrentenantrag wegen Reha?

von Claudia14.08.2016 | 16:24
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3 Antworten

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Liebes Expertenteam, ich habe folgende Frage: Führt ein gestellter Antrag auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen, der am nächsten Tag zurückgenommen wird, zum Leistungsausschluss einer med. Reha-Maßnahme (Anschlussrehabilitation) durch den Rentenversicherungsträger nach § 12 Abs. 2 SGB VI? Die Reha in Kostenträgerschaft der Rentenversicherung wird in dieser Woche angetreten. Ein Bescheid über die Bewilligung der Altersrente wird wegen der umgehenden Rücknahme des Antrags nicht ergehen, dennoch war der Antrag ja zunächst wirksam gestellt. Sollte jetzt vorsorglich lieber noch ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden oder würde im Falle der Unzuständigkeit des Rentenversicherungsträgers ggf. eine Verrechnung mit der Krankenkasse erfolgen? Besten Dank für Ihre Einschätzung! Freundliche Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Claudia,

bei Rücknahme eines Altersrentenantrages durch den Versicherten entfällt der Rechtsgrund für den Leistungsausschluss. Ein vorsorglicher Antrag bei Ihrer Krankenversicherung ist daher nicht notwendig.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Ismaelam 14.08.2016 | 17:28
http://raa.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Der Leistungsausschluss wäre § 12 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI ---und nicht Abs. 2
=//=am 17.08.2016 | 12:55
Diesen Leistungsausschluss finde ich eigentlich völlig in Ordnung, denn eine Reha-Maßnahme soll normalerweise die ErwerbsFÄHIGKEIT verbessern oder wieder herstellen. Das trifft ja bei einem Altersrentner nicht zu! Wenn jetzt der AR-Antrag zurückgenommen wurde, wird wieder nur die Krankenkasse "belohnt", weil sie nicht zahlen muss. :-(
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