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Experten-Antwort

Rücknahme der vollen Erwerbsminderung

von mia03.03.2015 | 21:21
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine Erwerbsminderungsrente wurde abgelehnt,weil ich versicherungrechtlich nicht die Voraussetzungen erfülle, haben mich aber gleichzeitig voll erwerbsgemindert geschrieben sogar rückwirkend vom Tag der Antragstellung, weil ich gesundheitlich alle Aspekte erfülle.Wenn ich jetzt Widerspruch eingelege, kann ich um Rücknahme der vollen Erwerbsminderung bitten, die haben mir dadurch noch eine zusätzliche "Fessel " angelegt, oder sehe ich das falsch? Da ich(52 Jahre) zukünftlich von Luft soll , kann ich auch auf eine volle Erwerbsminderung auf Papier verzichten. Bin nun mal kein Hartz 4-Empfänger !!! Werde trotz meines schlechten Gesundheitszustandes wieder arbeiten gehen müssenn ! Ich kann doch jetzt arbeiten soviel ich will,ist doch mein Risiko,ein Ratschlag von einem RV-Mitarbeiter !(die haben ihren Job ja sicher) Wie kann ich mich noch wehren?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo mia,

grundsätzlich können Sie natürlich gegen den Bescheid Ihres Rentenversicherungsträgers Widerspruch einlegen.

Geht es Ihnen nur um die Aufnahme einer neuen Tätigkeit? Hierfür ist eine offizielle "Rücknahme der vollen Erwerbminderung" seitens der Rentenversicherung grundsätzlich nicht erforderlich.

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8 Antworten

W*lfgangam 03.03.2015 | 21:52
Hallo mia, was wollen Sie damit sagen? Volle EM bei einem DRV-Mitarbeiter ...und er kann Ihnen auch nicht mehr antworten/ist sein Job los. Gerade Foren-Arbeit führt zu psychischen Degenerationen, länger als eine Woche kann das hier keiner 'ertragen' ;-) Unbenommen von der med. Feststellung der DRV, dass volle EM vorliegt, haben Sie damit zunächst Anspruch auf (ergänzende) Sozialleistungen, sofern 'Bedürftigkeit' vorliegen sollte. Daneben kann Ihnen keiner verbieten, künftig/weiterhin einer vollen Erwerbstätigkeit nachzugehen - tarifvertragliche Regelungen schränken eine weitere Beschäftigung _im alten_ Job zunächst mal auf NULL ein, einer neuer Arbeitsvertrag könnte neuen Spielraum geben. Natürlich können Sie die Entscheidung der DRV mittels Widerspruch anfechten, insbesondere, ob der 'richtige' Termin für den Beginn der EM festgestellt worden ist, warum die notwendigen Versicherungszeiten davor nicht vorliegen und ob/oder ggf. ein früherer/späterer (med. gerechtfertigter) Termin zur Rente geführt hätte. Die 'Aushebelung/ich bin gar nicht EM' ...hmm, die Hürde ist schon sehr hoch, dass überhaupt attestiert zu bekommen – aber warum sollen auch in diesem Bereich keine Fehlbeurteilungen getroffen worden sein. Alles leider Mutmaßungen (was wäre wenn). Ein Gang in die nächste Beratungsstelle könnte helfen, Akteneinsicht in den Entscheidungsprozess und/oder Vertretung durch Organisationen/fachspezifische Anwälte, die in dieser oft rein gesundheitlichen Fragestellung mit entsprechen Fachkenntnissen weiterhelfen könnten. ...meint ein Nicht-DRV-Mitarbeiter :-) Gruß w.
KSCam 03.03.2015 | 22:44
Die Frage ob die Voraussetzung für die Rente erfüllt sind, hätten Sie besser vor Antragsstellung prüfen lassen. So ist es schon kurios, wenn Sie erst eine Rente beantragen, weil Sie sich für erwerbsgemindert halten (sonst hätten Sie doch den Antrag nicht gestellt?) und dann wenn man Ihnen medizinisch Recht gibt, per Widerspruch darum zu kämpfen, doch nicht erwerbsgemindert zu sein. Ob es gelingt weiß keiner und auch kein Berater in einer DRV Beratungsstelle.
???am 03.03.2015 | 23:22
Hier verwechseln Sie doch einiges! Sie haben den Versicherungsschutz gegen Erwerbsminderung nicht aufrecht erhalten. Sie haben auch nicht geprüft oder prüfen lassen, ob die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung überhaupt vorliegen und die Rentenantragstellung zu empfehlen ist. Hier hat sie auch niemand "erwerbsgemindert geschrieben", sondern Sie haben selbst beantragt, Ihre Erwerbsminderung festzustellen, weil Sie sich selbst für erwerbsgemindert halten. Gegen was wollen Sie jetzt Widerspruch einlegen? Man hat Ihrem Antrag doch entsprochen, die Erwerbsminderung festzustellen. Allenfalls das Datum des Eintritts der Erwerbsminderung könnte geprüft werden. Dazu müssen Sie stichhaltige Nachweise vorlegen, die einen anderen Zeitpunkt des Leistungsfalls nachweisen. Das ist jedoch auch nur sinnvoll, wenn zu dem Zeitpunkt dann die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen wirklich vorliegen würden. Es ist jedoch zu befürchten, dass Sie das in den Brunnen gefallene Kind nicht mehr retten können.
W*lfgangam 04.03.2015 | 00:43
Bei allem Respekt, genau das prüft doch jeder gewissenhafter Berater vorher, eh er sich 'ne Std. ff. Antragsaufnahme ans Bein bindet. Weist den Antragsteller auf (fehlende) 36/60-Belegung hin, hinterfragt ggf. ältere/mögliche Leistungsfallereignisse, um 36/60 neu einzuschätzen, ansonsten gibt es eine Pro-Forma-Notiz (kein Antrag/keine Voraussetzungen weil...) für andere/geifernde Sozialleistungsträger und der Fall ist erledigt. Natürlich wissen wir nicht, wie es bei mia abgelaufen ist/was im Vorfeld geklärt werden konnte. Deswegen sind potentielle Ergebnisprojektionen im Endeffekt nutzlos - da muss sie selbst ran und hinterfragen ...nur nicht hier, obschon Sie die bisherigen Antworten für weitere Fragestellungen sicher beherzigen wird. Gruß w.
=//=am 04.03.2015 | 09:44
Wer sagt denn, dass ein Berater der DRV den Rentenantrag aufgenommen hat? Vielleicht war es auch jemand, der keinen Zugriff auf die Daten der Versicherten hat? Vielleicht hat Mia auch auf der Rentenantragstellung bestanden, aus welchem Grund auch immer? Es gibt viele Versicherte, die trotz Hinweis auf die Nichterfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen einen Antrag stellen wollen, aus welchem Grund auch immer. Wenn eine dauerhafte Erwerbsminderung festgestellt wurde und Bedürftigkeit vorliegt, kann zumindest Grundsicherung beantragt werden. Also einen Vorteil hätte die Feststellung der EM dann.
oder soam 04.03.2015 | 10:23
Das ist jedoch auch nur sinnvoll, wenn zu dem Zeitpunkt dann die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen wirklich vorliegen würden.
Bei allem Respekt, genau das prüft doch jeder gewissenhafter Berater vorher, eh er sich 'ne Std. ff. Antragsaufnahme ans Bein bindet. Weist den Antragsteller auf (fehlende) 36/60-Belegung hin, hinterfragt ggf. ältere/mögliche Leistungsfallereignisse, um 36/60 neu einzuschätzen, ansonsten gibt es eine Pro-Forma-Notiz (kein Antrag/keine Voraussetzungen weil...) für andere/geifernde Sozialleistungsträger und der Fall ist erledigt. ...Gruß w.
Lieber Wolfgang, genau da liegt das Problem - wir kommunalen Antragsaufnehmer wissen das, wenn wir (Zitat ehem. BfA:) 'die paar Kreuzchen' machen...! Aber: - ein privater Rentenberater nimmt seine Vergütung für einen sinnlosen Antrag sicher mit - ein Versichertenältester seine Aufwandsentschädigung pro Antrag sicher auch - ein A+B-Mitarbeiter sieht 'super Laufzeiten' für sein Haus... Es gibt aber auch Fälle eigentlich sinnloser Anträge, in denen lediglich der Ablehner benötigt wird, weil Mitarbeiter in Jobcenter / Grundsicherungsämtern sich fachlich nicht auskennen und Sachverhalte / Umstände sich nicht erklären lassen (mangels Zeit/mangels Interesse etc.).
W*lfgangam 04.03.2015 | 21:47
Hallo oder so, 'mein' Jobcenter sowie Sozialamt akzeptiert immerhin meine 3-zeilige Stellungnahme der Ablehnung solcher aussichtslosen Anträge (liegt letztendlich auch an den engen/jahrzehntelangen Kontakten). Natürlich lehne ich den Antrag nicht im eigentlichen Sinne ab (bin ja nicht die DRV), sondern formuliere die Gründe für die 'Nichtaufnahme' des Antrages unter Berücksichtigung aller möglichen/unmöglichen Umstände (erledigt dann mein Standard-Vordruck) - und beide Seiten sind damit zufrieden, unnötige Verwaltungsverfahren nicht anlaufen lassen zu müssen - und die interne Prüfung/RPA akzeptiert das auch. Alles schön dokumentiert; wenn's mal schief laufen sollte, habe ich die Arschkarte ...wurde bisher noch nicht gezogen :-) hmm ...manchmal/selten dauert die Recherche aber auch länger, als einfach den EM-Antrag in die Tasten zu klimpern und der DRV die Mehrarbeit auf den Schreibtisch zu kippen ;-) Ansonsten stimme ich Ihnen in allen Punkten zu - und, effektiv arbeiten entlastet jeden Haushalt vor Ort. Gruß w.
B´sonam 05.03.2015 | 10:06
Bei allem Respekt, genau das prüft doch jeder gewissenhafter Berater vorher, eh er sich 'ne Std. ff. Antragsaufnahme ans Bein bindet. Weist den Antragsteller auf (fehlende) 36/60-Belegung hin, hinterfragt ggf. ältere/mögliche Leistungsfallereignisse, um 36/60 neu einzuschätzen, ansonsten gibt es eine Pro-Forma-Notiz (kein Antrag/keine Voraussetzungen weil...) für andere/geifernde Sozialleistungsträger und der Fall ist erledigt. ...Gruß w.
- ein A+B-Mitarbeiter sieht 'super Laufzeiten' für sein Haus...
Also für mich als A+B-Mitarbeiter ist die Laufzeit meines "Hauses" erstmal nachrangig ;-) Außerdem, was glauben Sie denn, was hier los wäre, wenn wir ohne vorherige Prüfung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen Anträge (- >zum Nachteil der Versicherten) aufnehmen würden..... Das darf einem (kompetenten) Berater in meinen Augen nicht passieren.
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