Ist es richtig, dass ein Rentenantrag problemlos nicht nur bis zum Rentenbescheid, sondern auch noch innerhalb einer anschliessenden vierwöchigen Frist zurückgenommen werden kann?
Wie erfolgt eine solche Rücknahme, welche rechtlichen Folgen sind damit verbunden?
Wenn der Rentenantrag zusammen mit anderen Anträgen wie z.B. zur Vertrauensschutzklärung gestellt wurde: Was wird aus diesen anderen Anträgen, wenn der Rentenantrag zurückgenommen wird?