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Rücknahme Rentenantrag

von Hermann14.04.2009 | 18:42
2092 Ansichten
5 Antworten

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Die gestrigen Antworten habe ich dahingehend verstanden, dass eine Rücknahme des Rentenantrags noch 4 Wochen nach Zustellung des Rentenbescheids formlos und ohne Begründung möglich ist. In den Rentenbescheiden steht allerdings, dass nach Zustellung eine vierwöchige Widerspruchsfrist besteht. Ist dies nicht etwas völlig anderes als eine Rücknahme des Antrags?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Grundsätzlich ist ein Verzicht auf die Rente möglich. Beachten Sie jedoch, dass dies nur dann funktioniert, wenn dadurch kein anderer Leistungsträger zahlen muss oder eine Rechtsvorschrift umgangen werden soll. Desweiteren könnten Sie Schwierigkeiten mit Ihrer Krankenkasse bekommen, wenn Sie derzeit im Krankengeldbezug stehen und Sie einen Rehantrag gestellt haben, der von der Rentenversicherung in einen Rentenantrag umgedeutet wurde.

4 Antworten

Schadeam 14.04.2009 | 20:28
natürlich ist das was anderes! Beim Widerspruch erhebe ich Einwände gegen die Verwaltungsentscheidung, die ich aus irgendeinem Grund für falsch halte. Bei einer Antragsrücknahme erkläre ich, dass ich will, dass mein Antrag "quasi in den Papierkorb" fliegt, ich also so gestellt werde, als ob ich keinen Antrag gestellt hätte. Wo ist Ihr Problem? - und beides ist innerhalb der Monatsfrist möglich. PS: die ganzen Fragen nach Rücknahme, etc. verstehe ich nicht so ganz: man könnte doch meinen, dass ein Bürger sich im Vorfeld erkundigt, ob er einen Antrag stellen sollte oder besser nicht. Deshalb wundere ich mich dass dieses Thema derzeit fast ein "Dauerbrenner im Forum" ist.
Knut Rassmussenam 15.04.2009 | 08:04
Dort steht "ein Monat"!!!! Vier Wochen sind nicht ein Monat. Ein Widerspruch führt dazu, dass ein Bescheid nicht bindend wird - aus welchem Grund auch immer. Ein Rentenantrag kann solange zurückgenommen werden, wie der Bescheid nicht bindend ist.
Hermannam 15.04.2009 | 09:51
Müsste also in der Monatsfrist nach Zustellung des Bescheids Widerspruch eingelegt und/oder eine Rücknahme des Antrags erklärt werden?
Knut Rassmussenam 15.04.2009 | 13:40
Ja.
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