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Rücknahme Widerspruch

von Bürste19.08.2008 | 13:56
1721 Ansichten
2 Antworten

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Ich muss nochmal mit meinem Problem nerven: Wenn man im Zuge des Widerspruchverfahrens statt der teilweisen Erwerbsminderungsrnete nun eine volle Erwerbsminderungsrente erhält und damit finanziell schlechter steht als mit der Halben Rente zuvor + Krankengeld, kann man dann einfach seinen Widerspruch zurücknehmen? Muss man das ja nun zuviel erhaltene Krankengeld zurückzahlen?

2 Antworten

Ulfam 19.08.2008 | 14:48
Hallo Bürste, sorry aber wir sind doch hier nicht bei "Wünsch dir was"! Sie haben einen Widerspruch eingelegt, weil Sie die volle EM-Rente wollten oder? Wenn Sie diese jetzt doch bewilligt bekommen, dann wollen Sie Ihren Widerspruch zurücknehmen??? Das geht nicht!!! Durch das Widerspruchsverfahren wurde festgestellt, dass Sie tatsächlich doch voll erwerbsgemindert sind. Nur weil eine Kombination aus Sozialleistungsbezügen (KG plus Teilrente) im Nachhinein günstiger wäre, gibt's keine Rücknahmemöglichkeit! Sie haben den Widerspruch eingelegt, weil ja das KG irgenwann "ausläuft" und dann evtl. Arbeitslosengeld gezahlt wird. Erst ALG I und dann vielleicht ALG II (Hartz IV), da wollten Sie nicht hin und daher Ihr Widerspruch. Nun müssen Sie aber auch mit den Konsequenzen leben. Grüße vom Ulf
Realistam 19.08.2008 | 15:23
Ihre Krankenkasse würde Ihnen weitere KG-Zahlungen sofort verweigern, falls Sie auf die Ihnen zustehende volle EM-Rente verzichten sollten! Der Erstattungsanspruch Ihrer Krankenkasse ist auf die Höhe der eventuellen Rentennachzahlung begrenzt!
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