" Vor meiner vollen EMR, war ich bereits in der teilweisen EMR. Doch hat mir das Amt keinen Job vermitteln können. Arbeitsmarkt war also verschlossen. Deshalb auch volle EMR!)"
"Das Amt wird wohl wieder nichts passendes für mich finden. Deshalb wohl wieder Meldung "Arbeitsmarkt verschlossen", da sich das Amt dann ja ALG1 spart???? "
Also wenn Sie bereits eine Arbeitsmarktrente ( also teilweise EM-Rente als volle ) aktuell bekommen, können Sie davon ausgehen das diese auch weiter verlängert wird. Zumindest beim Arbeitsmarkttechnischen Teil der Rente ist die Verlängerung im Normalfall reine papiermässige Formsache. Insofern verstehe ich ihre Problematik bzw. ihre Sorgen nicht.
Falls sich ihre Erkrankungen verschlechtert haben oder sogar neue dazu gekommen sind welche negative Auswirkungen auf ihre Erwerbsfähigkeit haben , kann es sogar sein das aus der nur teilweisen Rente eine volle Rente aus rein med. Gründen wird. Diese Rente ist besser, da sie dann gleich oder später unbefr. zuerkannt werden kann und nicht - wie die Arbeitsmarktrente - immer wieder neu verlängert werden muß bis zur Regelaltersgrenze.
Natürlich besteht im Rahmen dieser med. Überprüfung ihrer EM-Rente auch immer die Möglichkeit, das man Sie gar nicht mehr als Erwerbsgemindert einstuft. Das wäre aber nur der fall wenn sich ihrer Erkrankungen erheblich gebessert haben. Dann würden Sie natürlich gar keine EM-Rente mehr erhalten. Dann bleibt Ihnen aber noch der Widerspruch und gegeb, danach noch die Klage vor dem SG.
Sollten Sie tatsächlich nur noch die teilw. Rente bekommen weil man ihnen die Arbeistmarktrente entzieht, steht ihnen das ALG I in VOLLER Höhe zu. Teil ALG I gibt es da nicht. Treffen eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und ALG 1 zusammen erfolgt eine Anrechnung des ALG 1 auf die Rente. Hier wird das Bemessungsentgelt des Arbeitslosengeldes den Hinzuverdienstgrenzen gegenüber gestellt. Also wird dann im Rahmen ihrer Hinzuverdienstgrenzen das volle ALG I auf ihre teilw. Rente angerechnet. Diese könnte dann dadurch nur noch zum Teil ausbezahlt werden oder bei kompletten Überschreiten der Grenzen ganz zum Erliegen kommen.
Umschulung können Sie natürlich auch jederzeit bei ihrer RV beantragen. Ob Sie diese aber als bereits EM-Rentner ( auch wenn nur teilweise ) glaube eher nicht. Die Gefahr aus Sicht der RV ist einfach dann zu hoch , das Sie diese gesundheitlich nicht durchstehen und darum wird so ein Antrag dann gleich abgelehnt.