Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Rueckuebertragung nach Versorgungsausgleich?

von PeterWag18.02.2009 | 07:02
978 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Guten Tag, eine Frage an die Experten: Nach einer Scheidung (mit Versorgungsausgleich) verstirbt die Ex-Ehefrau ohne das Leistungen in Anspruch genommen wurden. Es soll eine Regelung fuer die Rueckuebertragung der Rentenansprueche geben. Meine Fragen: 1. Stimmt das? 2. Ist das "Einzelfallpruefung" oder eine generelle Regelung die bei Antragsstellung (Altersrente / 65) mit beantragt werden muss? 3. Gibt es ggf. eine Rechtsvorschrift dafuer? Hoffentlich ist das nicht zu aufwendig die Fragen zu beantworten. Also vielen Dank im Voraus.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Nach dem Tod des Ausgleichsberechtigten wird unter bestimmten Voraussetzungen die Auswirkungen eines durchgeführten Versorgungsausgleiches (VAG) auf die Rente aus der Versicherung des Ausgleichspflichtigen beseitigt. Die Rente wird also nicht um einen Abschlag an Entgeltpunkten gekürzt.

Dieser Sachverhalt wird in § 4 des Versorgungsausgleichs-Härteregelungsgesetz (VAHRG) geregelt.

Eine Entscheidung, ob die volle, d.h. die nicht um den VAG geminderte Rente zusteht, kann erst im Rentenverfahren getroffen werden. Stellen Sie diesbezüglich einen entsprechenden Antrag.

5 Antworten

Dummdidummam 18.02.2009 | 07:19
hallo. ja, das stimmt. diese rückgängimachung steht im § 4 vahrg und muss im rahmen des rentenverfahrens beantragt werden. der rv-träger prüft dann, ob die voraussetzungen - immer auf den jeweiligen einzelfall bezogen - erfüllt sind und veranlasst dann die rückgängigmachung.
Dummdidummam 18.02.2009 | 07:58
und wenn doch eine leistung gewährt wurde, darf der sog. zweijahresbetrag nicht überschritten werden. genau@hase!!
Haseam 18.02.2009 | 07:47
Keine Leistung aus Rente der Verstorbenen heißt allerdings auch, dass keine Hinterbliebenenrenten über ca. zwei Jahre gezahlt wurden.
PeterWagam 18.02.2009 | 18:06
Hallo, ueberwaeltigend, danke fuer die Informationen.
Rosannaam 18.02.2009 | 21:17
... UND keine anderen Leistungen wie z.B. Rehabilitationsmaßnahmen, wenn diese NACH Übertragung der Rentenanwartschaften durchgeführt wurden. Zumindest ist auch dann der Grenzbetrag zu prüfen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026