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Rückübertragung Rentenpunkte

von Sabine23.02.2009 | 18:13
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Mein Partner ist seit einigen Jahren geschieden und hat bei der Scheidung Rentenpunkte an seine Ex-Frau "übertragen". Die Frau starb letztes Jahr. Er ist nun selbst seit 3 Monaten Erwerbsminderungsrentner und bekam auf Nachfrage beim Rententräger die Auskunft, er müsse beim Familiengericht einen Antrag auf Rückübertragung der Entgeltpunkte stellen. Ist dies korrekt und hat jemand damit Erfahrungen? Danke Sabine

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Rückgängigmachung des Versorgungsausgleiches ist nach dem Tod der Ausgleichsberechtigten möglich,wenn diese noch keine Leistungen erhalten hat,bei denen die übertragenen Rentenanwartschaften berücksichtigt wurden.

Wenn bereits Leistungen gezahlt wurden,darf ein bestimmter Grenzbetrag nicht überschritten werden.Dieser wird aus den übertragenen Rentenanwartschaften errechnet.Zu den Leistungen zählen Rentenzahlungen (auch an Hinterbliebene der Ausgleichsberechtigten z.B.Witwerrente,Waisenrente) oder Massnahmen zur Rehabilitation.Wegen der Prüfung dieser Voraussetzungen empfehlen wir Ihren Partner einen schriftlichen Antrag auf Rückgängigmachung des Versorgungsausgleiches bei dem Rentenversicherungsträger zu stellen,der seine Rente zahlt.Wenn möglich,sollte eine Sterbeurkunde von der Ausgleichsberechtigten mit eingereicht werden.

7 Antworten

Wolfgangam 23.02.2009 | 20:58
Hallo Sabine, > und bekam auf Nachfrage beim Rententräger die Auskunft, er müsse beim Familiengericht einen Antrag auf Rückübertragung Das ist mir neu. Mir bekannt, dass die DRV auf Antrag von 'amtswegen' prüft, ob/dass die maximal zulässige Rentenzahlung der begünstigsten (leider) Verstorbenen aus dem Versorgungsausgleich den Grenzbetrag nicht überschritten hat - und somit der Malus aus dem Versorgungsausgleich an Ihren Partner 'rückübertragen' wird. Stellen Sie/Ihr Partner einfach einen formlosen Antrag an die DRV mit Verweis auf den Sterbefall der früheren Ehefrau. Gruß w.
Sabineam 23.02.2009 | 21:59
@wolfgang ..mir erklärt sich der Sinn auch nicht, aber diese Aussage steht selbst auf dem Gesprächsprotokoll des Beraters (Kopie hat er mitgegeben) Weiterhin ????? ...trotzdem Danke für die Antwort
Rosannaam 23.02.2009 | 23:31
Der Antrag auf Rückübertragung der Entgeltpunkte nach § 4 VAHRG aufgrund des Todes der Ex-Frau ist bei der DRV, und NICHT beim Familiengericht zu stellen. Diese Auskunft ist Schmarrn... Der Antrag kann FORMLOS mittels eines Schreibens und unter Vorlage der Sterbeurkunde gestellt werden. MfG Rosanna.
-_-am 23.02.2009 | 23:35
Da hat aber jemand jede Menge keine Ahnung gehabt! Der Antrag nach § 4 VAHRG wird mit dem Rentenantrag des Ausgleichspflichtigen (s. Frage 10.5 im Rentenantrag R 100) oder bei bereits laufendem Rentenbezug formlos durch Brief gestellt. Es ist lediglich eine Sterbeurkunde des verstorbenen geschiedenen ausgleichsberechtigten Ehegatten vorzulegen. Alle anderen Ermittlungen führt der Rentenversicherungsträger.
Keith Moonam 24.02.2009 | 08:28
Hallo Sabine, im - bundeseinheitlichen - Rentenantrag ist unter Punkt 10.5 die Frage nach einem durchgeführten Versorgungsausgleich enthalten, und gleich danach kommt die Zusatzfrage, ob der frühere Ehegatte noch am Leben ist. Wenn ihr Partner diese Frage wahrheitsgemäß beantwortet hat, dann müßte die Rentenversicherung das durch die anderen User geschilderte Szenario eigentlich schon von Amts wegen eingeleitet haben. Sollte ihr Partner aber diese Frage nicht richtig beantwortet haben, dann dieses Verfahren durch einen formlosen Überprüfungsantrag plus Sterbeurkunde der Ex-Frau immer noch durchgeführt werden.
Brilleam 24.02.2009 | 10:13
Hallo Sabine, nur interessehalber - was war das für ein 'Rentenberater'? Selbständig privat, Mitarbeiter einer Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder gar ein Beschäftigter der Rentenversicherung (A+B-Stelle oder Sprechtag der RV)?
Sabineam 24.02.2009 | 12:24
@Brille ...es handelte sich hier um einen besonders gut ausgebildeten Mitarbeiter der A+B-Stelle der RV. Uns kam dies ja auch spanisch vor, aber bei vielen Behörden gibt es ja täglich neue Bestimmungen...und manchmal gibts auch Dinge, die gibt´s eigentlich gar nicht.
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