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Rückwanderung nach Deutschland

von della03.01.2008 | 13:23
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Nach 38 Jahren kehre ich diesen Herbst nach Germany zurück. Alter 61, Berufsaufgabe.Bisher konnte man freiwillig in CH einen Beitrag bis zum Rentenalter leisten bis 64, neu nicht mehr. Ich habe mir die 2 Jahre Arbeitzeit,also Rentenanspruch vor der Auswanderung auszahlen lassen, womit in Deutschland kein Anspruch mehr besteht. Nun würde ich aber gerne einen Mindestbeitrag bis zu meinem Rentenalter in Deutschland zahlen. In der Schweiz wird mir die Rente mit 64 ausgezahlt. Besteht irgendeine Möglichkeit? Mindestbeitragsjahre 5? Bin Schweizer Bürgerin, die deutsche Staatsangehörigkeit habe ich leider verschwitzt zu erneuern. Allerdings hatte ich in D noch 3 Jahre Ausbildungszeit ab 17. Lebensjahr (die meines Wissens nicht an die Rente gebunden waren), besteht hier die Möglichkeit einer Anrechnung damit ich auf 6 Jahre Beiträge komme? Viele Fragen... Ich wünsche ein gutes,gesundes neues Jahr! Ich danke für Tipps!

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 03.01.2008 | 14:15

Sofern Sie in Deutschland nicht versicherungspflichtig beschäftigt sind, können Sie sich in der Deutschen Rentenversicherung freiwillig versichern. Und zwar, wenn Sie in Deutschland wohnen oder hier normalerweise leben. Auf die Staatsangehörigkeit kommt es dabei nicht an. Das bedeutet, als Ausländerin sind Sie ebenso berechtigt wie Deutsche.

Bevor Sie sich tatsächlich für die Zahlung entscheiden (Beitragshöhe z.Zt. zwischen 79,60 € und 1.054,70 € je Monat), ist eine kostenfreie Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe empfehlenswert.

Dort prüft man Ihren persönlichen Versicherungsverlauf in Deutschland und erläutert auch die Mindestversicherungszeit für einen deutschen Rentenanspruch (lediglich fünf Beitragsjahre). Diese und andere Mindestversicherungszeiten werden unter Zusammenrechnung mit in der Schweiz belegten Versicherungszeiten geprüft. So kann ein deutscher Rentenanspruch unter Addition mit schweizer Zeiten entstehen, wenn allein aus deutschen Zeiten kein Anspruch besteht.

5 Antworten

Schadeam 03.01.2008 | 14:46
zu Ihrer Frage will ich 2 Dinge anmerken: 1) in der Schweiz besteht für Frauen auch die Möglichkeit mit 62 in Rente zu gehen. Wenn Sie 61 Jahre alt sind, also Jahrgang 47, hätte die Rente 6,8% Abschlag. Rechnen Sie also was besser ist! Bsp.: volle Rente ab 64 beträgt 1000 SFR. dann wäre die Rente mit 932SFR ab 62 möglich. Wie lange müssen Sie leben, bis Sie 24 x 932 Franken aufgeholt haben, weil Sie erst mit 64 die höhere Rente erhalten? Warum macht der Staat Schweiz damit wohl keine Werbung? Richtig, für den ist es wohl besser, wenn die Frauen erst mit 64 gehen. 2) Welchen Sinn hätte eine Zahlung in Deutschland, wenn Sie bislang noch keine Beiträge hier haben? Pro 1000 € eingezahlter Beiträge erhalten Sie später eine deutsche Rente von monatlich 4-5 Euro. d.h. Sie müssen (egal wann diese Rente beginnen würde) älter als 80 Jahre werden, bis Sie allein die eingezahlten Beträge raus haben. Da fällt Ihnen doch sicher eine bessere Verwendung für das Geld ein? PS: über die Staatsangehörigkeit brauchen Sie nicht nachgrübeln, es ist rententechnisch völlig egal, ob Sie Deutsche oder Schweizerin sind.
Schadeam 03.01.2008 | 15:35
das ist mir auch klar, dass Sie aus der Schweiz die AHV = staatliche Rente und eine Leistung aus der Pensionkasse beziehen werden. Wie Sie sich entscheiden ist Ihre Sache und beraten lassen können Sie sich bei der Ausgleichskasse und der Pensionskasse. Also von beiden Stellen ausrechnen lassen, wie Sie unterm Strich besser fahren und bie welchen Alter sie das beste rausholen. Da kann Ihnen keine deutsche Stelle weiterhelfen! (Ob Sie in CH vernünftige Auskünfte bekommen, ist nicht Sache der deutschen Rentenversicherung).
dellaam 03.01.2008 | 15:15
Vielen Dank Schade meine Rente gliedert sich hier in 2 Arten: 1. die gesetzliche AHV (Alters-Hinterbliebenen-Vers.) Der Anteil oder Zahlung der Invalidenversicherung enfällt bereits im Ausland! 2. Pensionskasse betrieblich, die ich bereits nach vollendetem 61. Lebensjahr (mit Abzug 6,8%) dann beziehe. Ein weiterer Abzug bei 1 wäre schade, wenn diese bei Umzug sistiert wird und mit 64 ausbezahlt wird, denke ich (weiss es aber nicht) ist der Betrag höher, als wenn ich sie mit 61 beziehe (Zinsen gibt es wohl keine während der Ruhezeit). Die Aussicht auf 5 Euro ist auch nicht gerade das Gelbe vom Ei! Also nochmals private Vorsorge? Habe ich hier in CH zusätzlich gemacht, sieht dann in D wohl ähnlich aus wie Rente? 5 Jahre versichern, das lohnt sich wohl kaum. CH kein EU-Land, die Perspektiven sind wohl schlechter einen vernünfigen Ersatz zu bekommen?
dellaam 03.01.2008 | 16:08
Danke an Dich Schade Aber keine Auskunft bezog sich auf D Rentenversicherung Zweigstelle und Krankenkasse. Jedenfalls hast Du mir sehr geholfen in meinen Überlegungen. Werde das abwägen, was noch Sinn macht.
Schadeam 03.01.2008 | 18:30
in DT - CH Grenzgebiet gibt es Beratungsstellen der Rentenversicherung in Lörrach, Waldshut, Singen und Friedrichhafen. Die Anschriften finden Sie z.B. auf dieser Homepage unter Beratungsstellensuche. Zwischenstaatliche Rentensprechtage gibt es auch in Basel, Bern, Zürich Aarau...das weiß hoffentlich auch Ihre kantonale Ausgleichskasse :) Wegen der Krankenversicherung müssen Sie sich an eine Krankenkasse wenden, gesetzliche Krankenkassen wie AOK, DAK, Barmer finden Sie in D in jeder Kleinstadt.
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