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Rückwirkend alte EU-Rente Habe während der Rente Beiträge gezahlt

von EU-Rentner11.11.2008 | 13:29
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag. Mir wurde 10 Jahre rückwirkend EU-Rente zuerkannt. Wirken sich die nunmehr während der Rentenzeit geleisteten Beiträge zur RV überhaupt rentensteigernd aus und wenn ja, wann. Ist es ratsam bei Übergang in Altersrente auf jeden Fall mal einen Antrag zustellen, oder sind diese Beitragszahlungen (Abzüge zur RV bei Arbeitslohn/Gehalt und Beiträge der Agentur für Arbeit) für mich verloren. Im voraus besten Dank!

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Da es sich vermutlich nach Ihren Angaben um rechtswirksam gezahlte Beiträge handelt, ändert sich durch die rückwirkende Gewährung der Erwerbsminderungsrente nichts an deren Beurteilung. Sie bleiben daher als wirksame Beiträge in Ihrem Versicherungskonto und gehen nicht verloren.

Allerdings werden die Beiträge, die nach Eintritt Ihrer Minderung der Erwerbsfähigkeit liegen, für die Erwerbsminderungsrente nicht berücksichtigt. Sie wirken sich erst bei Gewährung der Regelaltersrente aus.

Nachdem der Anspruch auf Erwerbsminderungsrente mit Erreichen der Regelaltersgrenze (= je nach Jahrgang zwischen dem 65. und dem 67. Lebensjahr) wegfällt, müssen Sie dann rechtzeitig einen Antrag auf Regelaltersrente stellen. Sie werden aber von Ihrem Rentenversicherungsträger circa drei Monate vorher nochmals auf den Wegfall der Erwerbsminderungsrente und die Notwendigkeit der Rentenantragstellung hingewiesen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Siehe Beiträge von "Rosanna". Sie können kurz vor der Altersrente eine Probeberechnung bei ihrer DRV verlangen.

6 Antworten

Rosannaam 11.11.2008 | 15:03
Die Regelaltersrente anstelle der EU-/EM-Rente wird bei Erreichen der Altersgrenze VON AMTSWEGEN gezahlt; sie muss nicht beantragt werden. Richtig ist, dass die DRV ca. 3 Monate vorher darauf hinweist und verschiedene Sachen abfragt, z.B. ob nach Rentenbeginn der EU-Rente noch weitere Zeiten dazugekommen sind. Dann können Sie diese Zeiten angeben. Die Beitragszeiten sind aber vermutlich auch bereits in Ihrem Versicherungskonto gespeichert. MfG Rosanna.
...am 11.11.2008 | 15:24
Ggf. kann aber bei Erfüllung der 35jährigen Wartezeit auch schon vorher in eine Altersrente wegen EU umgewandelt werden, so dass die Beiträge schon vor der Regelaltersrente zum Tragen kommen könnten...
Amadéam 11.11.2008 | 15:46
... oder je nach Konstellation auf Antrag die Altersrente für schwer behinderte Menschen: http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_11950/SharedDo…
EU-Rentneram 11.11.2008 | 16:22
Bitte 2 Nachfragen: 1. Habe ich das richtig verstanden, daß ich mit ca 65 einen neuen Antrag stellen muß? 2. Wenn ich den neuen Antrag íncl. der Beiträge während der Rente stelle, kann dann meine gesamte Rente nachträglich nach dann geltenden Richtlinien sich verschlechtern oder werden nur die "Zusatzbeiträge" nach neuem Recht beurteilt, so daß die Rentenerhöhung geringer ausfällt. Hier denke ich an den Zugangsfaktor u.ä. Danke!!
Rosannaam 11.11.2008 | 17:18
Zu 1: Nein, für die Regelaltersrente ist kein neuer Antrag erforderlich (s. meinen vorigen Beitrag). Wenn Sie eine vorzeitige Altersrente (AR für langjährig Versicherte oder AR für schwerbehinderte Menschen) wollen, MÜSSEN Sie allerdings einen "verkürzten" Rentenantrag stellen. D.h., es sind nicht mehr so viel Vordrucke auszufüllen wie bei erstmaliger Antragstellung. zu 2: Die Altersrente (egal, welche) wird unter Berücksichtigung SÄMTLICHER RENTENRECHTLICHER ZEITEN, also auch der nach dem Leistungsfall dazugekommenen Beitragszeiten, nach dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Recht neu berechnet. Sie kann NIE niedriger werden, weil die besitzgeschützten Entgeltpunkte der EU-Rente zugrunde zu legen sind. Die Altersrente kann sich nur erhöhen, ggfls. auch nur geringfügig. MfG Rosanna.
EU-Rentneram 12.11.2008 | 07:35
Vielen Dank für die Antworten! Kann ich mir heute schon - da verbindlich keine rentenrechtliche Zeiten mehr dazukommen - ausrechnen lassen, wie sich meine Rente bei Übergang in die Altersrente verändern wird? Nochmals vielen Dank an Euch!! Gruß
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