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Experten-Antwort

Rückwirkend Arbeitsmarktrente

von Interessant16.11.2019 | 13:49
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ist es, theoretisch, möglich rückwirkend eine Arbeitsmarktrente genehmigt zu bekommen, obwohl man der Afa und danach dem Jobcenter zur Verfügung stand, nicht krank geschrieben war und auch Teilzeit (kurzzeitige Beschäftigung 70 Tage Regelung) gearbeitet hat? Oder gibt es die Arbeitsmarktrente nur, wenn nach einem Jahr noch keine SV-pflichtige Stelle angenommen wurde? Vielen Dank für ihre Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Interessant,

abhängig vom Antragsdatum und dem festgestellten Leistungsfall kann die Rente wegen Erwerbsminderung aufgrund verschlossenem Arbeitsmarkt auch in der Vergangenheit beginnen.

Für den Eintritt der vollen Erwerbsminderung aufgrund eines verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes ist in der Regel das Datum des medizinischen Leistungsfalles zugrunde zu legen, sofern zu diesem Zeitpunkt tatsächlich keine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit mit einer täglichen Arbeitszeit von 3 Stunden und mehr beziehungsweise 15 Stunden wöchentlich ausgeübt wurde.

Übt ein Versicherter, dessen Leistungsvermögen noch 3 bis unter 6 Stunden beträgt, eine versicherungspflichtige Beschäftigung aus, tritt der Leistungsfall der vollen Erwerbsminderung erst mit Aufgabe dieser Beschäftigung ein.

Einem Versicherten ist der Arbeitsmarkt praktisch verschlossen, wenn ihm weder der Rentenversicherungsträger noch das zuständige Arbeitsamt innerhalb eines Jahres seit Stellung des Rentenantrages einen für ihn in Betracht kommenden Arbeitsplatz anbieten kann.

Den Tatbestand der Arbeitslosigkeit in diesem Sinne erfüllen Versicherte, die bei der für ihren Wohnsitz zuständigen Agentur für Arbeit oder beim zuständigen Träger der Leistungen nach dem SGB II arbeitslos gemeldet sind und in keinem (ruhenden) Beschäftigungsverhältnis stehen und auch nicht selbständig erwerbstätig sind oder die eine (geringfügige) Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit mit einer Arbeitszeit von weniger als 3 Stunden täglich (unter 15 Stunden wöchentlich) ausüben.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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3 Antworten

Siehe hieram 16.11.2019 | 16:07
Hallo "Interessant", zunächst einmal: es gibt keine "Arbeitsmarktrente" als Rentenart. Dies ist lediglich ein allgemein gängiger Begriff für eine Rente auf Erwerbsminderung, bei der aufgrund des verschlossenen Arbeitsmarktes trotz Leistungsfähigkeit von drei bis unter sechs Stunden eine volle Erwerbsminderungsrente bewilligt werden kann. Ob Sie überhaupt die Voraussetzungen für die Beantragung einer Erwerbsminderungsrente erfüllen, und weitere Hinweise hierzu, können Sie dieser Broschüre https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… entnehmen. Alles Gute!
Holgeram 16.11.2019 | 16:32
Das dürfte-jedoch nur von eigener Erfahrung - möglich sein. Mein erster EM-Rentenantrag wurde auch rückwirkend bewilligt und war noch nicht, wie derzeit, auf Dauer. Der Bescheid enthielt seinerzeit noch den Vermerk... nicht ausschließlich aus gesundheitlichen Gründen, sondern auch Lage des Arbeitsmarktes... Bewilligt wurde 7 Monate zurück. Allerdings ohne Mittun anderer Ämter. Ich hatte ein Arbeitsverhältnis und hatte seit dieser Zeit eine Krankmeldung.
Klarstelleram 18.11.2019 | 09:45
Es muss kein konkretes Stellenangebot erfolgen. Es ist völlig ausreichend, wenn regional "ausreichend" geeignete Arbeitsstellen vorhanden sind!
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