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Experten-Antwort

Rückwirkend EMR und Jobcenter

von Castle12.12.2019 | 15:01
218 Ansichten
5 Antworten

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Ich möchte gerne wissen, wie es sich verhält, bei rückwirkender EMR bekommt doch das Jobcenter seine gezahlten Leistungen zurück erstattet. Bekommt das Jobcenter genau den Betrag , der mir monatlich ausgezahlt wurde? Ich habe gelesen, die bekommen auch noch die SV-Beiträge zurückerstattet. Ist das korrekt und wieviel bezahlt eigentlich das Jobcenter an SV-Beiträgen. Ist dies ein festgelegter Betrag oder wie? Ich konnte im Web keine zufriedenstellenden Antworten finden. Darf das Jobcenter von der rückwirkenden EMR für ein ganzes Jahr ihre Zahlungen rückwirkend geltend machen? Danke für Ihre Erfahrungen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Castle,

User „Siehe hier“ hat Ihnen aus meiner Sicht bereit die zutreffenden Antworten und Hinweise zu Ihrer Frage gegeben.

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4 Antworten

Siehe hieram 12.12.2019 | 15:22
Hallo Castle, davon ausgehend, dass Ihre EMRente niedriger ist als das Geld, was Sie vom Jobcenter für KDU und Regelsatz zusammen erhalten: Die rückwirkend bewilligte EMRente wird von der Rentenversicherung direkt an das Jobcenter bezahlt. Hierbei wird "tagesgenau" abgerechnet. Also nur für den Zeitraum, der sich mit dem Zeitraum der EMRente überschneidet. Eine Verrechnung der SV-Beiträge erfolgt hierbei quasi intern (betrifft in beiden Fällen KV+PV). Beiträge zum Arbeitslosengeld oder zur Rentenversicherung werden weder vom Jobcenter noch von der Rente bezahlt. Eine Erstattung erfolgt nur maximal bis zur Höhe der verfügbaren Rente. Sollten Sie darüber hinausgehend Gelder vom Jobcenter erhalten haben, müssen Sie diese nicht erstatten. Zukünftig wird dann die Rente vom Jobcenter direkt als Einkommen berücksichtigt. Sollte Ihre Rente höher sein, verrrechnet es sich entsprechend. Allerdings werden Sie dann zukünftig wohl kein Geld mehr vom Jobcenter erhalten, da Ihre EMRente dann die Grundbedürfnisse ja abdeckt.
Castleam 12.12.2019 | 17:06
Hallo Sihe hier, danke für Ihre Antwort, zur Info, meine EMR ist höher als der Hartz IV Satz, deswegen interessiert mich die SV so sehr. Bei der EMR ist ja der KV-Satz hälftig von 14,6 % plus Zusatz plus PV von der jeweiligen Rente individuell. Wie ist das beim Hartz IV, sind das dann auch 14,6% von 424,- €? Oder ist das ein einheitlicher festgesetzter Betrag?
Siehe hieram 12.12.2019 | 19:50
Korrektur <Vorteil beim ALG I war für Sie während der Zeit dann allerdings die Befreiung von der Rundfunkgebühr, dies wird nicht> Hier sollte es auch ALG II heißen.
Siehe hieram 12.12.2019 | 19:48
Zitat von Castle anzeigenausblenden
Für Empfänger von ALG I wird vom Bund eine Pauschale für KV und PV bezahlt, die zwar irgendwo festgelegt ist (meines Wissens waren es z. B. im Jahr 2016 ca. 90 EUR) aber sich nicht so direkt nachrechnen lässt, als wenn man z.B. Beiträge vom Krankengeld zu erstatten hat. Letztendlich ist es für die Berechnung eigentlich auch unerheblich. Sie waren in der Zeit krankenversichert. Und aus der rückwirkend bewilligten EMRente sind Beiträge zur KV und PV zu bezahlen. Diese werden erst abgezogen, nur der Nettobetrag der EMRente verbleibt zur Erstattung. Und dies dann in Ihrem Fall, da die Rente höher ist, bis zur vollen Höhe der Gelder, die Sie vom Jobcenter für den sich überschneidenden Zeitraum erhalten haben. De facto wird so getan, als hätten Sie das Geld schon seinerzeit direkt von der DRV erhalten, da verbleibt Ihnen dann ja auch nur der Nettobetrag zur Verfügung. Vorteil beim ALG I war für Sie während der Zeit dann allerdings die Befreiung von der Rundfunkgebühr, dies wird nicht rückwirkend aufgehoben, entfällt aber dann zukünftig, wenn Sie keine weiteren Leistungen vom Jobcenter erhalten. Freuen Sie sich also einfach, dass Ihre EMRente dann doch höher ist als die bisherigen ALGII-Leistungen. Wenn hier und da mal ein bisschen Geld noch fehlen sollte, dürfen Sie ja, im Rahmen Ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit sogar noch etwas hinzuverdienen. Ich wünsche Ihnen schöne Weihnachtstage!
Deutsche Rentenversicherung
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