Schönen guten Tag, mir ist heute aufgefallen, dass ich seit Januar 2020 keine Halbwaisenrente mehr bekommen habe, weil ich vergessen hatte, der Rentenversicherung meine Studienbescheinigung zu schicken. Habe ich rückwirkend Anspruch auf das Geld,das ich in diesem Zeitraum bekommen hätte, wenn ich nachweisen kann, dass ich in dieser Zeit studiert habe?
07.08.2020, 17:44
von
KSC
Ja
09.08.2020, 09:20
von
nicht Nachvollziehbar
Bei Grundrenten wird das Einkommen geprüft, bei Erbschaften nicht. Das ist typisch für die DRV
09.08.2020, 10:29
von
Fehlender Durchblick
Zitiert von: nicht Nachvollziehbar
Bei Grundrenten wird das Einkommen geprüft, bei Erbschaften nicht. Das ist typisch für die DRV
Wer ohne Sachkenntnis polemisch argumentiert, gehört zu den Dummen, so wie Sie!!!
09.08.2020, 11:23
von
Diktatur der Verwaltung
Zitiert von: Fehlender Durchblick
Zitiert von: nicht Nachvollziehbar
Bei Grundrenten wird das Einkommen geprüft, bei Erbschaften nicht. Das ist typisch für die DRV
Wer ohne Sachkenntnis polemisch argumentiert, gehört zu den Dummen, so wie Sie!!!
Offenbar sind Sie in der Abteilung Diktatur der Verwaltung tätig?
09.08.2020, 12:24
von
KSC
1) die Anmerkung passt weder zur Frage noch hilft sie dem Fragesteller in irgendeiner Form weiter.
2) typisch DRV wäre etwas nur, wenn die DRV die Gesetze selbst machen würde. Tut sie aber nicht, siehe Grundkurs Gemeinschaftskunde.
3) Ist es wahrscheinlich zwecklos, "Stänkerer" davon überzeugen zu wollen wie doof das ist was sie schreiben.
4) schönen Sonntag noch.
10.08.2020, 08:22
Experten-Antwort
Hallo User Gary,
wenn Sie jetzt die Studienbescheinigungen für die vergangenen Monate vorlegen, dann bekommen Sie ab Januar 2020 die Halbwaisenrente rückwirkend noch nachgezahlt. Sollten Sie jedoch die Studienbescheinigungen erst im Jahr 2021 nachreichen, dann erhalten Sie nur für 12 Monate rückwirkend die Halbwaisenrente nachgezahlt. Die restlichen Monate sind dann verjährt.