rückwirkend Rente statt ALG 2 was passiert mit Riestersparzahlungen der Vergangenheit?
Was soll damit passieren?
Die Zahlungen wurden Ihrem Vertragskonto gutgeschrieben und werden irgendwann gemäß der vertraglichen Vereinbarungen ausgezahlt.
Es steht Ihnen jederzeit frei, den Vertrag beitragsfrei zu stellen, weiter darin einzuzahlen oder zu kündigen - was allerdings nicht billig wäre.
Ich müsste im Falle einer vorzeitigen Vertragsauflösung nicht nur sämtliche Zulagen zurückzahlen, sondern auch noch 150 Euro Auflösegebühr.
Deshalb lasse ich meinen Vertrag zum Ärger meines Anbieters lieber bis zur Fälligkeit beitragsfrei weiterlaufen.
Da bei Vertragsabschluss relativ hohe Garantiezinsen vereinbart wurden, lohnt sich das in meinem Fall.
Sogar mehr, als meinem Anbieter lieb ist!:-)
rückwirkend Rente statt ALG 2 was passiert mit Riestersparzahlungen der Vergangenheit?
Ja die sind weg.
Na, wie fandet ihr meine coole Antwort?:-):-):-):-)
Na, wie fandet ihr meine coole Antwort?:-):-):-):-)
Sie scheinen ja ein ganz besonders helles Köpfchen zu sein.
Alle Achtung....
Na, wie fandet ihr meine coole Antwort?:-):-):-):-)
Sie scheinen ja ein ganz besonders helles Köpfchen zu sein.
Alle Achtung....
Sie sind auf den Plagiator reingefallen!
Sie sind auf den Plagiator reingefallen!
Ach, dann stammt folgende geistreiche Aussage gar nicht von Ihnen?
Ja die sind weg.
Dann war das wohl Ihr zweites "ICH"......
Hallo oleperter,
handelt es sich bei der rückwirkend genehmigten Rentenleistung um eine Altersrente, so liegt keine Zulagenberechtigung mehr vor und die gezahlten staatlichen Zulagen müssen unter Umständen aus dem Vertrag zurückgezahlt werden.
Ist eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit genehmigt worden, so liegt weiterhin Zulagenberechtigung vor und Sie erhalten auch zukünftig, sofern der Mindestbetrag gezahlt wird, die vollen Zulagen.
Wollen Sie den Vertrag zukünftig nicht mehr besparen empfiehlt sich eine Beitragsfreistellung bis zur Auszahlungsphase.
Eine vorzeitige Auflösung des Vertrages hätte eine Rückzahlung der staatlichen Zulagen und der Steuervorteile zur Folge.