Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

rückwirkend ummelden von vollzeit auf 400€

von heidiz16.05.2012 | 22:04
2774 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich habe ein anliegen. Ich bin schon total verzweifelt. Am besten erzähle ich mal von Anfang. Im Februar 2011 habe ich eine Anstellung auf 400 Euro Basis angefangen. Bereits nach 4 Wochen bekam ich ein Änderungsvertrag, da meine Kollegin an Brustkrebs erkrankt ist und ich sollte nun 35 Stunden die Woche mit einem Geld von 9.50 Brutto erhalten. Dieser Änderungsvertrag ging laut Zettel bis Oktober 2011. Auch stand bei, das anschließend der alte Vertrag wieder gilt. Da meine Kollegin aber noch immer nicht da war, wurde ich auch weiterhin auf 35 Stunden bezahlt. Allerdings habe ich dafür kein weiteren Änderungsvertrag bekommen. ( Nur Lohn Abrechnung ) Es bestand aber mündlich, das wenn die Kollegin wieder da ist, ich wieder auf 400 Euro angestellt bin. Nun bin ich aber im September 2011 auf der arbeit Kollabiert. Wird aber nicht als Arbeitsunfall gehandhabt, denn es ist wohl menschliches versagen. Drei Monate später musste ich dann im November OP werden da ich mir bei dem Sturz im September die Schulter verletzt hatte. Nun bin ich also im November 2011 OP worden und danach war ich Krank geschrieben. Nach 6 Wochen also ab dem 29.12.2011 bekam ich dann Krankengeld. Das Krankengeld wurde nach meinem letzten Verdienst berechnet. Am 01.02.2012 Vom 01.02.2012 bis zum 21.02.2012 war ich in einer Ambulanten Reha. Anfang März habe ich dann bei meinem Arbeitgeber mit einer Beruflichen Eingliederung begonnen. Ich sollte in den ersten 2 Wochen 3 Stunden arbeiten / dann 2 Wochen 5 Stunden und dann 2 Wochen 7 Stunden. Das ganze hätte meinem Arbeitgeber kein Geld gekostet. Ich bekam Leistung vom Rententräger. 4 Tage ging die Eingliederung halbwegs gut, doch da ich noch immer nicht wirklich gut zurecht kam mit der Schulter musste ich die Eingliederung nach 4 Tagen abbrechen. Ich hatte eine 10 Grad / 30 Grad Schultersteife. Ich bekam weiter Krankengeld. Am 29. März 2012 wurde ich ein weiteres mal OP. Diesmal in einem anderen Krankenhaus. Von einem Schulter Spezialisten. Seid dem feier ich weiter Krank und es wird wohl darauf hinaus laufen, das ich meine jetzige Arbeit zukünftig nicht mehr ausüben darf. Die 2. OP hat nicht den erwünschten Erfolg gebracht und man spekuliert bereits über eine dritte OP. Über Kopf arbeiten und auch arbeiten mit Gewichte ist nicht mehr möglich. Die Außen Rotation fehlt komplett. Waschen und auch Anziehen sowie der all tag und Auto fahren machen mir große Probleme. Meine langen Haare musste ich schon abschneiden. Kam nicht mehr zurecht. Während meiner gesamten Krankheit habe ich mich regelmäßig beim Arbeitgeber gemeldet und Ihnen mit geteilt wie es um mich steht. Auch sagte man mir das mein Vertrag erstmal so weiter besteht wie bisher, denn ich koste ja momentan kein Geld. ( Gesagt von der Kollegin, die sich um die Stunden im Betrieb kümmert ) Wenn ich wieder Arbeitsfähig bin, gehe ich wieder auf 400 Euro. ( Inzwischen ist meine Kollegin wieder da ) Nun hat mein Arbeitgeber meiner Krankenkasse mit geteilt, ( 04.05.2012 ) das ich ab dem 01.02.2012 wieder in den Minnie Job übergegangen bin. Mir selber hat er das nicht mit geteilt. Hätte ich das gewusst, dann hätte ich mich ab dem 01.02.2012 auch Familien Versichert melden müssen. Auch hätte ich kein Recht auf Krankengeld beziehungsweise das Geld von der Rentenkasse gehabt. Ganz zu schweigen von der Reha. Nun muss ich das sicher alles zurück zahlen. ( Kann ich gar nicht ) Muss mir mein Chef das nicht Schriftlich mitteilen und mich darüber in Kenntnis setzen ? Und vor allem geht das, das er mich jetzt rückwirkend zum 31.01.2012 ummeldet ? Was bekomme ich jetzt für Probleme mit der Rentenkasse. Die haben mein Geld ja auch nach meinem Brutto Einkommen berechnet. Zumal die Berufliche Eingliederung im März noch auf Vollzeit eingegliedert werden sollte. Ich bin total verzweifelt. Vor allem wie gehe ich vor. Gekündigt hat er mich noch nicht. Er wollte jetzt, das ich ein Aufhebungsvertrag unterschreibe. Dies habe ich nicht getan. Wenn der Stundensatz auch nur vom 01.03.2011 - 31.01.2012 hoch gesetzt war, fehlt mir auch 1 Monat um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erhalten. Ich habe also keinerlei Anspruch auf Leistung. Weder beim Arbeitsamt noch bei der AOK. Familien versichert heißt ja ich kann auch künftig kein Krankengeld mehr beziehen. Mein Mann ist und wäre allein Verdiener. ......weiß nicht wie es weiter gehn soll und bitte um Rat und Hilfe. Liebe Grüße Heidi Z.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wie "-_-" schon geschrieben hat, handelt es sich hier zum einen um eine Frage des Arbeitsrechts, die Sie am besten entweder mit Ihrer Gewerkschaft oder mit einem Fachanwalt besprechen sollten.

Zum anderen ist der Sachverhalt sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen. Hierfür ist Ihre Krankenkasse zuständig, da diese den Gesamtsozialversicherungsbeitrag einzieht und sie in dieser Funktion für die Beurteilung der Versicherungs- und Beitragspflicht in der Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zuständig ist.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

-_-am 17.05.2012 | 20:55
Das ist eine Frage des Arbeitsrechts und damit an die Gewerkschaft zu richten bzw. an die zuständige Krankenkasse als Einzugsstelle des Gesamtsozialversicherungsbeitrags. Die Krankenkasse ist auch für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung des Beschäftigungsverhältnisses zuständig.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026