Wie "-_-" schon geschrieben hat, handelt es sich hier zum einen um eine Frage des Arbeitsrechts, die Sie am besten entweder mit Ihrer Gewerkschaft oder mit einem Fachanwalt besprechen sollten.
Zum anderen ist der Sachverhalt sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen. Hierfür ist Ihre Krankenkasse zuständig, da diese den Gesamtsozialversicherungsbeitrag einzieht und sie in dieser Funktion für die Beurteilung der Versicherungs- und Beitragspflicht in der Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zuständig ist.