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Rückwirkend volle EU Bewilligt - wie gehts weiter?

von Bea01.03.2009 | 20:20
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9 Antworten

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Liebe User, die DRV hat mir im laufenden Klageverfahren die volle EU rückwirkend anerkannt. Leider habe ich noch nichts schriftliches vom Anwalt bekommen (nr mündlich). Lt. eingeholte Gutachten vom Gericht, die mir die volle EU bestätigten, sehe ich den Prozeß als gewonnen an, durch die Anerkennung. Ich klagte auf Weitergewährung meiner EU Rente. Meine Frage diesbzüglich lautet: Wird das Verfahren jetzt durch Urteil beendet oder muß ich noch durch meinen Anwalt zustimmen (Annahme des Anerkenntnisses)? Ich habe keine anderweitigen Leistungen während des Prozesses bezogen. Wie lange dauert die Auszahlung? Die Anerkennung erfolgte per 25.02.09 durch DRV (an das Gericht). Schon jetzt vielen Dank für die Antworten (würde mich sehr über einen Beitrag von Rosanna freuen)

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wurde das Anerkenntnis während eines Gerichtstermins abgegeben, dann waren die Parteien anwesend. Eine gesonderte Unterschrift durch den Anwalt ist nicht mehr erforderlich. Vielmehr leitet das Gericht die Akte dem Rentenversicherungsträger zur Bescheidserteilung zu.

Erfolgte ein Angebot oder Anerkenntnis der DRV außerhalb eines Gerichtstermins, wird dieses Angebot vom Gericht dem Anwalt zur Unterschrift übersandt. Das unterschriebene Anerkenntnis geht zurück zum Sozialgericht. Von dort wird die Akte wieder zur Bescheidserteilung dem Rentenversicherungsträger zugeleitet.

8 Antworten

-_-am 01.03.2009 | 22:48
Bei einem Anerkenntnis ergeht kein Urteil. Wozu auch, wenn der Anspruch anerkannt worden ist. Sie erhalten demnächst dann einen Rentenbescheid über die Weiterzahlung. Die Nachzahlung ist ggf. nach § 44 SGB 1 zu verzinsen. http://bundesrecht.juris.de/sgb_1/__44.html Nicht verzinst werden jedoch die Nachzahlungsbeträge, die an einen bisher vorrangig verpflichteten Leistungsträger erstattet werden, sondern nur verbleibende Beträge, die an Sie selbst auszuzahlen sind.
Corlettoam 02.03.2009 | 07:14
Wenn das Verfahren durch Anerkenntnis seitens der RV beendet wurde, bekommen Sie jetzt innerhalb 1-2 Wochen einen Rentenbescheid direkt von ihrer Rentenversicherung. Aus diesem Bescheid können Sie auch dann die genaue Höhe der Nachzahlung sowie deren Berechnung entnehmen. Normalerweise steht dann auch darin , das aufgrund der Verrechnungen mit den anderen Leistungsträgern ( Krankenkasse, Agentur für Agentur etc. ) die Auszahlung noch etwas dauern wird. Wenn dies bei Ihnen aber nicht der Fall ist, sollte die Überweisung dann relativ kurz nach dem Rentenbescheid erfolgen. Spätestens zu Ende März sollten Sie diese Nachzahlung sowie die 1. Rente dann auf ihrem Konto haben.
Haraldam 02.03.2009 | 07:56
>>>Wird das Verfahren jetzt durch Urteil beendet oder muß ich noch durch meinen Anwalt zustimmen (Annahme des Anerkenntnisses)?<<< In der Tat: Ihr Anwalt muss sich gegenüber dem Sozialgericht dahingehend äußern, dass das Anerkenntnis angenommen wird. Erst dann ist für das SG der Rechtstreit beendet und Ihre Akten werden der DRV zurückgegeben. Der von @Corletto genannte zeitliche Ablauf erscheint mir sehr optimistisch. Harald
Beaam 02.03.2009 | 09:11
Ersteinmal vielen Dank für die Antworten. @ Rosanna Wie sehen Sie die Sache (von Seiten der DRV)? Danke für Ihre Antwort - im voraus
Evchenam 02.03.2009 | 18:35
Hallo Bea, ich bin zwar nicht Rosanna.... Also, ich kenne es folgendermaßen: Das Sozialgericht übermittelt Ihrem Anwalt das Anerkenntnisschreiben der DRV mit der Fragestellung, ob das Anerkenntnis angenommen wird und der Rechtsstreit damit erledigt ist. Wird dann das Anerkenntnis angenommen, beendet das Sozialgericht das Verfahren und schickt die Verwaltungsakte der DRV, die noch beim Sozialgericht liegt an die DRV zurück. Dann berechnet die DRV die Rente, oder veranlaßt die Weiterzahlung der Rente (das letztere sollte immer schneller gehen). Je nachdem wie ausgelastet die Kammer des Sozialgerichts ist, kann das aber schon mal eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen (da halte ich die 1-2 Wochen auch eher für optimistisch). Am besten sollte Ihr Anwalt gleich in dem Antwortschreiben an das Sozialgericht darauf hinweisen, dass die Verwaltungsakte so schnell wie möglich an die DRV zurückgesandt wird. Parallel dazu sollte der Anwalt eine Zweitschrift des Antwortschreibens direkt an die DRV senden, darauf hinweisen, dass Sie keine Leistungen von dritten Stellen erhalten haben und daher auf die Rentenzahlung angewiesen sind, mit der Bitte die Rentenzahlung so schnell wie möglich zu veranlassen. Sofern es um eine Weiterzahlung einer bereits berechneten Rente handelt, sollte dies auch gfls. auch nur mit der Hilfsakte, die bei der DRV vorliegt, möglich sein.
Beaam 02.03.2009 | 19:32
Vielen lieben Dank für die Antwort. Sobald ich den lang ersehnten Brief bekomme werde ich mich umgehend mit meinem Anwalt in Verbindung setzen. 11 Monate ohne Geld ist schon ne "dumme" Sache. Bis jetzt ging die Sache beim SG ziemlich zügig. Ich denke, ich hatte bzw. habe noch einen guten Richter. Leider dauert der Postweg ziemlich lange vom Gericht zum Anwalt. Kann ich denn davon ausgehen, daß die DRV direkt die Nachzahlung überweist oder dauert es auch seine "Zeit". Übrigends, die Akte ist bei der DRV (vom letzten Gutachter bzw. Stellungnahme zum Gutachten). Da sie ja jetzt anerkennt, gehe ich davon aus, daß die DRV ein "Rechenbeispiel" bzw. einen neuen Rentenbescheid parat hat.
Sonst etwas vom Pferd erzähltam 02.03.2009 | 19:30
In fast 34 Jahren habe ich noch nicht erlebt, dass ohne Vorlage der Akten ein Bescheid, sozusagen vorab, erteilt worden ist. Der Aktenvermerk bei der Sachbearbeitung enthält normalerweise nur den Abgabevermerk, während sich die Handakte bei der Rechtsbehelfssachbearbeitung befindet. Der Bescheid erteilt aber die Sachbearbeitung, die vor Eingang aller Akten vom Werdegang des Verfahrens überhaupt nicht unterrichtet ist. Das mag bei anderen Trägern etwas anders laufen, doch hier eine derartig verallgemeinernde Darstellung zu geben, ist, gelinde ausgedrückt, höchst unzweckmäßig. Werden doch gewisse Erwartungen erzeugt, die nachher überwiegend nicht einzuhalten sind. Ich würde jedenfalls keine Freigabe zur Bescheidschreibung "ins Blaue hinein" erteilen, wenn mir nicht alle Akten zur Prüfung vorlägen, selbst wenn mir jemand sonst etwas vom Pferd erzählte.
Evchenam 02.03.2009 | 20:21
Hallo, wede wollte ich was vom Pferd erzählen, noch wollte ich nicht erfüllbare Erwartungen wecken, sondern lediglich einen gangbaren Weg aufzeigen, den ich selbst schon so erlebt habe. Wenn das jetzt so überkam, daß es immer und in jedem Fall bei allen DRVen so läuft, dann habe ich mich sicher mißverständlich ausgedrückt.
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