seit 2015 zahle ich den freiwilligen Mindestbeitrag in die Rente.
war bisher Saisonkraft/Kurzfristigbeschäftigte.mit freiwilliger Mitgliedschaft.
2018 wurde ich rückwirkend zum 1.1.2017 als geringfügigentlohnte Beschäftigte durch den Arbeitgeber angemeldet.
DRV teilt mir rückwirkend zum 1.1.2017 Ende der freiwilligen Versicherung mit, da ich durch diese Beschäftigung nicht berechtigte bin, freiwillige Beiträge abzuführen.
Bei mir ist jetzt große Unsicherheit in Bezug auf meine bisher gezahlen Beiträge und Ansprüche.
Was passiert mit freiwillig gezahlten Beiträgen zur Erhaltung der Rentenansprüche?
Was bedeutet das zur Aufrechterhaltung meiner Ansprüche und des Versicherungsschutzes?
wo kann ich mich da Beraten lassen oder an wem Wende ich mich da zwecks Auskunft.
vielen dank für eure Antworten