Hallo,
ich wollte mal nachfragen wie das ist, wenn die Rente rückwirkend mit dem KK verrechnet wird.
Beispiel: Am 01.01.2020 habe ich einen EU-Rentenantrag gestellt. Dieser wurde am gleichen Tag über den VDK eingereicht und als Antragsdatum festgehalten.
Ich würde als beispiel 1000 Euro Volle EU-Rente bekommen, da ich nicht mehr mehr als 3 stunden am Allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten gehen kann.
Arbeitsunfähig bin ich aber schon seit März 2019 und beziehe seitdem KK in höhe von 500 Euro.
jetzt die Frage: Wird die EU-Rente rückwirkend mit dem KK bis zum 01.01.2020 verrechnet oder bis zum beginn der Arbeitsunfähigkeit, also März 2019?
noch zur info falls wichtig: Im März 2019 habe ich bereits einen Reha Antrag gestellt gehabt über meinen Arzt, der aber 2mal abgelehnt wurde, weil Sie auf absehbare Zeit keine Gesundheitliche veränderung mehr für möglich halten.
Danke für aufschlussreiche Antworten.