Sehr geehrte ForumteilnehmerIn,
sehr geehrte Experten-Team,
ich bin im Jahr 1988 geboren und derzeit Gymnasial-Schüler.
Seit 06/2005 übe ich eine geringfügige Beschäftigung bei einen gemeinnütziger Träger als Projektmitarbeiter aus und erhalte dafür monatlich 100,00 € Netto-Gehalt.
Für den Zeitraum von 01.01.06 bis 31.12.2006 und Weiteres habe ich Rentenversicherungsfreiheit verzichtet und zahle regelmäßige Beiträge gemäß Beitragsbemessungsgrundlage von 155,00 €. Es ist für den Zeitraum ab dem 01.01.06 alles in Ordnung!
Das Problem besteht jedoch für die zurückliegenden Zeitraum, nämlich von Juni bis Dezember 2005, für den ich die Abgabe eine Verzichtserklärung leider versäumt habe.
Meine Frage:
Wäre es zulässig bzw. möglich, für die Zeit von 06/2005 bis 12/2005 eine rückwirkende Berichtigung hinsichtlich der Beitragszahlung nach Bemessundgrundlage (155,00 € monatlich) vorzunehmen, wenn ich eine rückwirkende Verzichtserklärung bei meinem Arbeitgeber abgeben würde ?
Vorab herzlichen Dank für nützliche Hinweise und Informationen!
Cagdas Eylem