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Hallo "Karlotto", tolle Theorie, dem steht jedoch u.a. § 145 Absatz 3 SGB X und § 103 SGB X, ferner § 156 SGB III entgegen. Die AfA macht sehr wohl einen Erstattungsanspruch bei der Rentenversicherung geltend, da das ALG I rückwirkend wegfällt. MfG zeldaHallo Frank, 2. Zeitraum Arbeitslosengeld + Rente: Rente höher als ALG: Agentur für Arbeit bekommt Arbeitslosengeld erstattet, Sie erhalten den Differenzbetrag zwischen Arbeitslosengeld und Nettorente ausgezahlt MfG zeldaIm Gegensatz zu Alg II ist Alg I eine Versicherungsleistung,da wird nichts verrechnet.
Grober Unfug. KatjaHallo Frank, 2. Zeitraum Arbeitslosengeld + Rente: Rente höher als ALG: Agentur für Arbeit bekommt Arbeitslosengeld erstattet, Sie erhalten den Differenzbetrag zwischen Arbeitslosengeld und Nettorente ausgezahlt MfG zeldaIm Gegensatz zu Alg II ist Alg I eine Versicherungsleistung,da wird nichts verrechnet.
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