Hallo liebe Ratgebende,
ich habe zuerst Krankengeld bezogen und danach ALG1. Mir wurde jetzt rückwirkend die volle EM-Rente wegen verschlossenen Arbeitsmarktes bewilligt, die aber erst im August 2012 zur Auszahlung kommt. Laut Rentenbescheid gibt es eine Nachzahlung, die aber vorläufig nicht zur Auszahlung kommt, weil zuerst Erstattungsansprüche anderer Parteien abgerechnet werden müssen. So weit so gut.
Das Krankengeld, welches ich damals bezog, war höher als die mir zustehende EM-Rente. Das ALG1 war jedoch um 200 Euro niedriger als die mir zugesprochene Rente, weil das Arbeitsamt mich als vermindert erwerbsfähig eingestuft hatte und ich somit auch nur vermindertes ALG bekommen habe. Das heißt, ich müsste für die Zeit des ALG-Bezuges doch noch die Differenz zur mir zustehenden Rente (200Euro pro Monat) nachgezahlt bekommen, oder?
Wenn ich jedoch die Summe des Nachzahlungsbetrags aus meinem Rentenbescheid anschaue und mal addiere, wie viel der Krankenkasse und der Agentur für Arbeit an Erstattung zusteht, bleibt nichts mehr von dem Nachzahlungsbetrag übrig.
Hieße das, dass ich leer ausgehe und keine Nachzahlung mehr bekomme? Oder steht mir eine Nachzahlung der Differenz aus ALG und EM-Rente auf jeden Fall zu?
Viele Grüße, Frank