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Experten-Antwort

rückwirkende EMR

von rund2224.10.2014 | 21:10
1044 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, habe nun rückwirkend die EMR ab 1.3.14 erhalten. Muss ich nun die differenz zwischen krankengeld und rente an die Krankenkasse zurückzahlen? Wenn ja, habe ich ja mind. 4monate kein geld, weil die rückzahlung zu gross ist. danke für die info.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

die Anwort von monikap ist korrekt. Die Krankenkasse kann im Rahmen des Erstattungsanspruchs nur den Betrag von max. der Höhe der monatlichen Rente beanspruchen.

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3 Antworten

monikapam 24.10.2014 | 21:41
Hallo,nein die Differenz brauchen Sie nicht zurück zahlen.Die KK erhält den Betrag den Sie als Rente gezahlt bekommen zur verrechnung,falls ihr Krankengeld höher war,dann bleibt die KK auf der Differenz sitzen.Sollte die Rente höher sein,als das KG,dann bekommen Sie die Differenz als Nachzahlung von der DRV ausgezahlt,wenn alles verrechnet ist.Müßte auch in Ihrem Rentenbescheid stehen,falls Sie eine Nachzahlung bekommen.
W*lfgangam 24.10.2014 | 21:36
hallo rund22, die Krankenkasse kann nur Monat für Monat die Rente gegen die Krankengeldzahlung aufrechnen - Sie müssen daher nichts 'draufzahlen'. Wenn es doch knapp werden sollte, Einkommen nicht reicht, setzen Sie sich bitte mit den Sozialamt wegen ergänzender Grundsicherung oder auch wegen Wohngeld in Verbindung. Gruß w.
rund22am 24.10.2014 | 22:05
Hallo, vielen dank. Das hört sich ja erstmal gut an. Eine aufrechnung ist vorgesehen. Dann lass ich mich mal überraschen. Nochmals vielen dank.
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