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Rückwirkende EU Renten bewilligung und keine verrechnung mit Jobcenter aufgrund einer Erwersbmindrungste auf Zeit wegen medizinischer Gründe

von Chris22.11.2013 | 06:54
5978 Ansichten
20 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Tag, ich bin echt Ratlos gerade und vielleicht ist jemand hier der mir sagen kann, warum die Rentenversicherung nicht nach § 102 SGB X nicht mit dem Jobcenter abgerechnet hat. Zuerst einmal muss ich sagen, dass das Jobcenter kein Verfahren gemäß § 44a, prüfung der Erwerbsfähigkeit eingeleitet hat, obwohl ich AU gewesen bin. Ich wurde aufgefordert einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen. Hab es auch gemacht und bewilligt bekommen, obwohl ich nicht damit gerechnet habe. Laut Aussagen von der Rentenversicherung und dem Bürgerbeauftragten, soll es keine Rechtsgrundlage geben mit der DRV abzurechnen, weil es sich um eine Erwerbsminderungrente aufgrund medizinischer Gründe ist und keine Arbeitsmarktrente. Ich versteh nicht ganz, warum dem Jobcenter keine Erstattungsanrpüche gegenüber der DRV zustehen. Jetzt hab ich den Salat und darf selber abrechnen.

20 Antworten

Chatam 22.11.2013 | 08:07
BSG-Urteil vom 31.10.2012 Aktenzeichen B 13 R 9/12 R ist des Rätsellösung.
-am 22.11.2013 | 08:05
Das ist letztendlich so, weil das Bundessozialgesicht die bisherige Verfahrensweise diese Ansprüche abzurechnen, für nicht gesetzeskonform gehalten hat. An dieses Urteil hält sich die DRV und alle Beteiligten warten auch eine Klarstellung durch den Gesetzgeber. Sie haben den Salat, weil ein anderer bis zum BSG geklagt hat, um genau "diesen Salat zu haben."
Chrisam 22.11.2013 | 09:11
Erstmal vielen Dank für die Auskunft und für das Urteil. Wird zwar noch ein wenig dauern, bis ich es einigermaßen verstanden habe, aber ich lasse es erstmal sacken .
LIam 22.11.2013 | 09:33
Nicht nur Sie können diese Verfahrensweise nicht verstehen, jedem normal denkenden Menschen wird es so gehen!
=//=am 22.11.2013 | 10:27
Nein, es versteht wirklich NIEMAND! Auch niemand von der DRV. Und das Tollste: Es soll jetzt evtl. alles wieder rückgängig gemacht werden. Das heißt, die DRV hat die Nachzahlung an die Versicherten ausgezahlt mit dem Hinweis, dass das Jobcenter das Geld von ihm - dem Vers. - zurückgefordert wird; das Jobcenter kann in den meisten Fällen das Geld nicht mehr zurückholen, weil es schlichtweg ausgegeben wurde (trotz Vorbehalt); der Rentner ist ja meistens weiterhin hilfebedürftig... also hat letztendlich die DRV wieder die Aufgabe (und die Mehrarbeit), das Geld wieder vom Rentner zurückzuholen (aufgrund einer Abtretungserklärung z.B.) ... und und und.... Keine Ahnung, was dieser Unsinn noch für Auswirkungen hat. Für ALLE Seiten sehr unbefriedigend, um nicht zu sagen im höchsten Maße ärgerlich!
Peterleam 22.11.2013 | 10:47
Und nu? Gehen wir mal davon aus der neurentner gibt die nachzahlung komplett aus, Wird dann die rente gepfändet was eh schon das exsistenzminimum ist in den meisten fällen?
wolffam 22.11.2013 | 12:51
ich finde es eine a-sozialität von den empfängern dass geld trotz vorbehalt im rentenbescheid auszugeben. denn logisch ist wohl das dass zuviel gezahlte geld zurückgezahlt werden muss, ob nun durch rentenkasse oder den empfänger. fakt ist dass geld des steuerzahler wieder damit missbraucht wird, durch dreistigkeit oder dummheit der alg2 empfänger.
Peterleam 22.11.2013 | 13:34
Zitat von wolff anzeigen
denn logisch ist wohl das dass zuviel gezahlte geld zurückgezahlt werden muss, ob nun durch rentenkasse oder den empfänger. fakt ist dass geld des steuerzahler wieder damit missbraucht wird, durch dreistigkeit oder dummheit der alg2 empfänger. [/ Moment Das konto ist z.b. So dermasen im minus das durch die nachzahlung ein grosteil davon ausgeglichen wird Das hat in meinen augen mit a,b,c oder D sozial überhaupt nix zu tun Und nu?
-am 22.11.2013 | 14:10
Wenn Sie wissen, dass das Geld Ihnen nicht zusteht und Sie es nicht verbrauchen dürfen, sondern beim Jobcenter nachfragen müssen, ist das Ganze doch eigentlich kein Problem, oder? Sie hätten doch den heutigen Vormittag "locker" nutzen können um das Jobcenter zu fragen um welchen Betrag es geht. Auch die DRV Mitarbeiter würden sich ein anderes Verfahren wünschen; was sich die Richter am SG gedacht haben, ist mir auch nicht vollkommen plausibel.
Chrisam 22.11.2013 | 13:36
Herr Wolff, ich möchte sie bitten ihre Vorurteile bei sich zu lassen und lesen sie bitte auch die § 102 und §103 im SGB X. Normal hätte der ALG II Empfänger gar nichts mit der Abrechnung zu tun, dafür wäre die DRV zuständig. Ich fühle mich überhaupt nicht wohl bei dieser Methode die, die DRV da macht. Es ist kein gutes Gefühl nicht zu wissen, ob man das Geld ausgeben kann oder nicht. Es gibt viele Menschen, die können für die Situation nichts. Krankheit kann jeden treffen und Arbeitslosigkeit auch.
Chrisam 22.11.2013 | 14:18
Das habe ich bereits erledigt, aber Ämter brauchen nun mal ihre Zeit, da erst die Lage geprüft werden muss. Ich glaube, dass jeder bei dieser merkwürdigen Regelung auch erstmal Zeit braucht um die rechtliche Lage zu prüfen auch die Sacharbeiter der Jobcenter. Ich habe schriftlich um eine Abrechnung gebeten, so ist der Sachstand. Grundsätzlich wird mit dem Jobcenter nur schriftlich kommuniziert um später auch Nachweise zu haben.
wolffam 22.11.2013 | 15:10
Zitat von Chris anzeigen
wer sagt denn dass man als alg2 empfänger alles den anderen überlassen soll??? ist selber denken als alg2er verboten oder nicht möglich???? oder ist es zuviel verlangt dass sie nun den erstattungsbetrag selber dem job-center überweisen anstatt die drv????? ist dass so schwierig ??? aber leistungen entgegennehmen offensichtlich nicht oder???? ist doch einfach immer die anderen machen zu lassen, nur nicht denken und selber etwas anfassen. im übrigen beziehe ich auch alg2 habe aber mein gehirn noch nicht abgeschaltet und nicht solch eine erwartungshaltung wie sie. also wenn job-center ihnen den erstattungsanspruch schriftlich mitteilt dann einfach überweisung tätigen und fertig, jetzt verstanden???? sollten sie dass geld ausgegeben haben, dann sind sie selber dafür verantwortlich und nicht die allgemeinheit.
wolffam 22.11.2013 | 15:01
Zitat von Peterle anzeigen
ich finde es eine a-sozialität von den empfängern dass geld trotz vorbehalt im rentenbescheid auszugeben. denn logisch ist wohl das dass zuviel gezahlte geld zurückgezahlt werden muss, ob nun durch rentenkasse oder den empfänger. fakt ist dass geld des steuerzahler wieder damit missbraucht wird, durch dreistigkeit oder dummheit der alg2 empfänger. [/ Moment Das konto ist z.b. So dermasen im minus das durch die nachzahlung ein grosteil davon ausgeglichen wird Das hat in meinen augen mit a,b,c oder D sozial überhaupt nix zu tun Und nu?
wer zwingt denn einen dass konto zu überziehen???? selbst schuld!!!
wolffam 22.11.2013 | 15:22
sollten sie dass geld ausgegeben haben, dann sind sie selber dafür verantwortlich und nicht die allgemeinheit.
Falsch ! Daß ist die Schuld dieser Pseudobehörden die sich JobCenter nennen, den derivaten der BA ! Schau mal bei Tacheles vorbei. Da kannste viel lernen!
ich denke nicht dass jobcenter aufgefordert hat dass chris dass geld aausgeben soll was ihr nicht gehört. ansonsten weiss ich schon was du meinst merke ich ja selber am eigenen leib, aber man muss sich einfach wehren mit hilfe !
=//=am 22.11.2013 | 16:48
Zitat von Chris anzeigen
Die DRV macht diese "Methode" mit Sicherheit nicht freiwillig, das können Sie mir glauben. Es macht eine Menge Mehrarbeit. Aber sie ist halt für alles der Erfüllungsgehilfe, in dieser Sache, bei Pfändungen etc. Und ich gebe dem Experten völlig Recht: Jeder ALG-II - Empfänger dürfte doch inzwischen wissen, wenn ihm Rente rückwirkend gewährt wird, dass ihm die Renten-Nachzahlung dann eigentlich nicht zusteht, sondern dem Jobcenter/ARGE! Und wenn die Nachzahlung aufgrund dieses aberwitzigen Urteils ausgezahlt wird, wird er nochmals darauf hingewiesen. Wenn dann jemand das Geld doch ausgibt, grenzt das schon an ungerechtfertigte Bereicherung! Klar kann jeden die Arbeitslosigkeit oder Krankheit treffen, aber in diesen jetzt angesprochenen Fällen wurde doch das ALG II bereits ausgezahlt!? Natürlich kann die Rente nicht gepfändet werden, wenn sie das einzige Einkommen ist oder mit einem anderen Einkommen (z.B. Zusatzrente) den Freibetrag der Pfändungstabelle zu § 850 c ZPO nicht überschreitet. Deshalb werden die Jobcenter dann auch Schwierigkeiten haben, das Geld wieder zu bekommen. Also muß WIEDER die DRV ran und muß sehen, wie sie an das Geld kommt, weil sie es dem Jobcenter erstatten muß (wenn es dabei bleibt, wie die jetzige Rechtslage ist). Alles sehr unbefriedigend - für alle Seiten.
Chrisam 23.11.2013 | 14:47
Ich gebe Ihnen recht, das ausgezahlte Leistungen nach dem Gesetz in dem Fall SGB II, dem Jobcenter zustehen auch zurückzuzahlen sind. Ich stelle fest, dass ich keine Aussage getroffen habe, dass ich mich bereichern will. Mir geht es hier um die unmenschliche Praxis, den Verwaltungskampf zweier Leistungsträger auf dem Rücken das kranken Rentners auszutragen über Jahre. Es fängt schon bei der Feststellung der Erwerbsfähigkeit an und hört mit der Rentenbewilligung auf. Da in der Regel die Rentner ziemlich angeschlagen sind aufgrund dieser Jahrelangen Behördenkämpfe und ihrer Krankheit. Ist es ein meinen Augen unzumutbar diesen Personen auch noch dieses komplizierte Abrechnungsverfahren aufzudrücken. Die Behörden sollen auch ihrer Beratungspflicht nachkommen, besonders die Jobcenter. Nach meiner Erfahrung werden dort einem nur Steine in den Weg gelegt, statt auch beratend zu unterstützen. Und glauben sie mir bisher führe ich meinen Schriftverkehr immer noch ohne Hilfe, bis auf ein paar rechtliche Grundlagen die ich mir gelegentlich einhole. Da ich kein Jurist bin kann ich schwer beurteilen auf welcher Grundlage jetzt abgerechnet werden soll, weil bei den $ 102 § 103 SGB X wird anders verrechnet, als wenn das Jobcenter direkt mit jemanden verrechnet, weil da wiederum auch andere Anwendungsvorschriften gelten.
Chrisam 23.11.2013 | 14:57
Ich möchte zum Abschluss dieses Themas sagen, dass meine Aussagen nur mein Verständnis von den jeweiligen § wiederspiegeln. Ich möchte auch sagen, dass dieses Thema für niemanden einfach ist sei es für DRV , Jobcenter oder andere Behörden. Bloß in diesem Punkt muss es Klarheit geben, weil es so auf Dauer nicht so weitergehen kann auf dem rücken des Rentners.
tussiam 24.11.2013 | 10:41
Also dass kann ich nicht verstehen, wieso auf den Rücken des Rentners???? Sie haben Geld zuviel bekommen, dass wissen Sie doch!!! Wo ist denn nun Ihr Kampf??? Sie brauchen doch nur warten bis das Job-center Ihnen den Erstattungsbetrag mitteilt und dann überweisen. Wo ist denn da nun für Sie der Kampf???? Egal wie lange die brauchen wenn Sie dass Geld nicht ausgegeben haben spielt doch die Bearbeitungsdauer des Erstattungsanpruches egal nun von wem keine Rolle für Sie. Als Rentner haben Sie doch nun Zeit !!!!! Auch können Sie sich doch leicht selbst ausrechnen wieviel Ihnen zu viel ausgezahlt wurde. Differenz ab 1. Rentenzahlung bis letzte Alg2zahlung plus und minus wird doch wohl gehen??? Diesen Betrag dann einfach nicht ausgeben
Krostiam 17.01.2014 | 18:52
hier eine Anmerkung eines Betroffenen: Die Jobcenter stellen sich doch stur. Ich z.B. habe darum gebeten einen Rückforderungsbescheid zu erlassen, damit ich Ihnen das ALG II was mir in der Zeit gezahlt wurde wo der Rentenantrag lief, zurückzahlen kann. Sie machen das aber nicht. Sie warten ab was das Bundessozialgericht entscheidet das Verfahren ist ja noch offen. Und mir ist die Summe bekannt.Denn das Jobcenter hatte beim Rententräger einen Erstattungsantrag gestellt.Das Geld nicht angreifen ist leicht gesagt. Wenn die Rente geringer ist als ehemals das ALG II und so jeden Monat mehr als 100 € zum Lebensunterhalt fehlen, da wird man ja gezwungen es anzugreifen. Das schlimme ist ja noch das die Sozialämter die ja jetzt weiter zuständig wären für aufstockende Leistungen (HLU)die Rentennachzahlungen die eigentlich sonst immer verrechnet wurden als Vermögen werten. Da bedeutet,man mus das "angebliche Vermögen" erst verwerten.Das ist alles so widersinnig. Ich finde es unfähr immer auf ALG II Empfängern rumzuhacken. Ich würde lieber gesund sein als mich ständig mit Ämtern rumärgern müssen. Die Würde des Menschen ist unantastbar, davon merkt man aber in solchen Situationen nichts. Ich fühle mich immer nur als Bittsteller es ist nicht schön immer von jemanden abhängig zu sein.
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