Guten Tag,
ich bin echt Ratlos gerade und vielleicht ist jemand hier der mir sagen kann, warum die Rentenversicherung nicht nach § 102 SGB X nicht mit dem Jobcenter abgerechnet hat.
Zuerst einmal muss ich sagen, dass das Jobcenter kein Verfahren gemäß § 44a, prüfung der Erwerbsfähigkeit eingeleitet hat, obwohl ich AU gewesen bin.
Ich wurde aufgefordert einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen. Hab es auch gemacht und bewilligt bekommen, obwohl ich nicht damit gerechnet habe.
Laut Aussagen von der Rentenversicherung und dem Bürgerbeauftragten, soll es keine Rechtsgrundlage geben mit der DRV abzurechnen, weil es sich um eine Erwerbsminderungrente aufgrund medizinischer Gründe ist und keine Arbeitsmarktrente. Ich versteh nicht ganz, warum dem Jobcenter keine Erstattungsanrpüche gegenüber der DRV zustehen. Jetzt hab ich den Salat und darf selber abrechnen.