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Experten-Antwort

rückwirkende rentenbeantragung Altersvollrente

von MK15.01.2021 | 12:51
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ein Hallo an die Experten, mein Geburtsjahr: 1956 Ich werde voraussichtlich bis Jahresende 2022 weiter vollbeschäftigt arbeiten. Meine Regelsaltersrente erreiche ich zum 01.05.2022. Aufgrund meiner Schwerbehinderung 70% hätte ich schon zum 01.05.2020 eine Altersvollrente beantragen können. Zu welchem rückliegenden Datum kann ich jetzt (15.01.2021) eine Altersvollrente beantragen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo MK,

aufgrund Ihres Alters ist der Bezug einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen nur noch ohne Rentenminderung möglich. Daher ist ein Rentenbeginn hierfür nur noch ab Antragsmonat, also frühestens ab 01.01.2021, möglich.

Ein rückwirkender Rentenbezug wäre nur bei einer Altersrente für langjährig Versicherte mit entsprechender Rentenminderung denkbar.

Sie sollten sich umgehend bei der Deutschen Rentenversicherung telefonisch beraten lassen, ob dies für Sie interessant sein könnte und einen Rentenantrag - egal für welche Altersrente - telefonisch aufnehmen lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

senf-dazuam 15.01.2021 | 13:31
Hallo MK, also sind Sie im Juli geboren ... Wenn Sie eine Altersvollrente vor der Regelaltersgrenze beziehen, wird die Hinzuverdienstgrenze zu beachten sein, die in Corona-Zeiten ja etwas höher liegt als normal. Falls Sie die 45 Jahre Wartezeit erreicht haben, hätten Sie auch ab März die Rente für besonders langjährig Versicherte wählen können. Aber vorbei ist vorbei, rückwirkend zum frühestmöglichen Datum wäre dies nur bis drei Monate nach diesem Stichtag möglich gewesen. Aktuell können Sie nur noch rückwirkend zum 1.1.21 eine Altersrente beantragen. Je später Sie die Rente allerdings beantragen, desto mehr EP landen aus der Beschäftigung auf dem Konto. Und wenn Sie sogar nach der Regelaltersgrenze die Rente beginnen, erhöht sich aufgrund des "verspäteten" Rentenbeginns die Rente durch einen Zuschlag (0,5% pro Monat). Vielleicht lassen Sie sich in einer Beratung mal erläutern, wie diese Szenarien bei Ihnen konkret aussehen.
Batrixam 15.01.2021 | 15:12
wenn neben der vorgezogenen Altersrente Hinzuverdienst erzielt wird (was der Fragesteller tut), kann die Altersrente auch bei abschlagsfreier Altersrente rückwirkend beantragt werden. Bei Antragstellung im Januar 2021 könnte die Altersrente also rückwirkend zum 01.11.2020 beantragt werden. Ob diese dann als Vollrente oder als Teilrente gezahlt werden kann, hängt von der Höhe Ihres Hinzuverdienstes ab.
W°lfgangam 15.01.2021 | 15:30
Zitat von Batrix anzeigenausblenden
Zustimmung. Genauso ist es, bei Hinzuverdienst besteht auch (weiterhin) das 'Selbstbestimmungsrecht' zur Wahl des Rentenbeginns im Rahmen der 3-Monatsfrist. Gruß w. PS: Nachzulesen in div. Publikationen der DRV. PPS: Im Hinblick auf Voll/- oder nur 99%-Teilrente neben der Beschäftigung ist ein etwaiger Sozialleistungsbezug (Krankengeld, Arbeitslosengeld, oder aktuell Kurzarbeitergeld) in die Wahl Voll-/Teilrente mit einzubeziehen ...der MA Antragsaufnahme berät Sie dazu ;-)
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