Rückwirkende Rentenbewilligung/ Muss ich mein Krankengeld und Arbeitslosengeld in voller Höhe zurück zahlen?
21.08.2015, 01:14
von
S. Thelen
Guten Tag,
telefonisch habe ich gestern erfahren, dass ich rückwirkend zum 21. März 2015 eine volle Erwerbsminderungsrente bekommen soll. Diese ist jedoch deutlich geringer als mein Arbeitslosengeld nach Nahtlosigkeitsregelung. Telefonisch könnte man mir nur die Auskunft geben, dass die Rentenversicherung mit dem Arbeitsamt abrechnet. Muss ich dann den Differenzbetrag von monatlich 400 Euro von März bis heute zurück zahlen?
Über eine kurzfristige Antwort würde ich mich sehr freuen.
Beste Grüße
21.08.2015, 03:20
von
Hubbidubbi
Natürlich. Alles, was überbezahlt wurde, wird automatisch einbehalten und nur der Restbetrag ausgezahlt. Wird also alles verrechnet, hier bekommt niemand etwas zu viel ausgezahlt, mach dir da mal keinen Kopf. ;-)
21.08.2015, 07:05
von
Batrix
Wenn das Arbeitslosengeld (und das vorherige Krankengeld) höher ist, als die bewilligte EM-Rente, dann wird der rückwirkend zur Verfügung stehende Rentenbetrag an Krankenkasse und Agentur für Arbeit erstattet.
Die, die Rente übersteigenden, Beträge an Krankengeld und Arbeitslosengeld müssen Sie NICHT an Krankenkasse oder Agentur für Arbeit erstatten!
21.08.2015, 10:04
Experten-Antwort
Hallo S. Thelen,
nein, Sie müssen den Differenzbetrag nicht zurückzahlen.
07.09.2015, 19:31
von
S.Janßen
Zitiert von: Techniker
Hallo S. Thelen,
nein, Sie müssen den Differenzbetrag nicht zurückzahlen.
07.09.2015, 19:35
von
S.Janßen
Zitiert von: S.Janßen
Zitiert von: Techniker
Hallo S. Thelen,
entschuldigung.....ich verstehe nicht, warum ich dann eine Nachzahlung von über 1000.- Euro leisten musste