1. Aufgrund Ihrer Schilderung erhält Ihre Schwester nunmehr eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Aus diesem Grunde ist auch sachgerecht, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis auflöst, da aufgrund des nicht mehr vorhanden Leistungsvermögens die Arbeitsleistung nicht mehr erbracht werden kann.
2. Inwieweit Leistungen zurückgefordert werden können und Sonderzahlungen noch zu leisten sind und in welchem Umfang noch ein Urlaubsanspruch besteht, ist ein arbeitsrechtliches Problem. Sie sollten diesbzgl. einen Fachanwalt zu Rate ziehen.
3. Die Höhe einer Rentenzahlung ist abhängig von den erzielten sozialversicherungspflichtigen Entgelten sowie die Dauer (Anzahl der Versicherungsjahre). Sie sollten überprüfen, ob alle Entgeltleistungen im Rentenbescheid aufgeführt wurden. Wurde alles korrekt ermittelt, wurde auch die Rentenhöhe richtig festgestellt.