Hallo Tanja,
für einen Nachweis über den Eintritt von Hilfebedürftigkeit können Sie sich als Empfänger einer Rente wegen voller Erwerbsminderung an das örtliche Sozialamt als Träger der Sozialhilfe (SGB XII-Träger) wenden. Sie erhalten dort eine Bescheinigung über den für Sie geltenden Sozialhilfebedarfssatz.
Wenn Sie diese Bescheinigung einreichen, teilt Ihnen Ihr Rentenversicherungsträger mit, wie hinsichtlich der überzahlten Rente weiter verfahren wird. Da es sich hierbei um eine Einzelfallentscheidung handelt, können wir Ihnen leider keine allgemein gültige Auskunft geben.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung