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Experten-Antwort

Rückzahlung

von Tanja01.07.2020 | 14:22
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag. Ich bekomme eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Letztes Jahr hatte ich einen zu hohen Hinzuverdienst und mir wurde zu viel Rente bezahlt, die ich jetzt zurück bezahlen muss. Wenn die Hälfte der Rente einbehalten wird, bin ich, glaube ich, auf SGBII oder SGBXII angewiesen. In dem Bescheid steht, dass die Rente dann doch nicht einbehalten wird. Meine Fragen dazu: 1. Wie weise ich nach, dass ich dann auf SGB angewiesen wäre? 2. Wenn ich den Betrag dann doch nicht zurück bezahlen muss und irgendwann doch wieder etwas mehr verdiene, muss ich den Betrag zurück bezahlen oder muss ich zum Beispiel jedes Jahr nachweisen, dass ich sonst auf SGB angewiesen wäre? Vielen Dank im Voraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tanja,

für einen Nachweis über den Eintritt von Hilfebedürftigkeit können Sie sich als Empfänger einer Rente wegen voller Erwerbsminderung an das örtliche Sozialamt als Träger der Sozialhilfe (SGB XII-Träger) wenden. Sie erhalten dort eine Bescheinigung über den für Sie geltenden Sozialhilfebedarfssatz.

Wenn Sie diese Bescheinigung einreichen, teilt Ihnen Ihr Rentenversicherungsträger mit, wie hinsichtlich der überzahlten Rente weiter verfahren wird. Da es sich hierbei um eine Einzelfallentscheidung handelt, können wir Ihnen leider keine allgemein gültige Auskunft geben.

Viele Grüße,

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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Deutsche Rentenversicherung
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