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Experten-Antwort

Rückzahlung ALG bei EWR Rente

von Andreas02.08.2020 | 08:51
99 Ansichten
6 Antworten

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Hallo zusammen Meine befristete volle EWR ging bis 31.12 2019. Rechtzeitig habe ich die Verlängerung beantragt. Bis zum 1.1. Wsr keine Entscheidung da, so dass ich erstmal ALG beantragt habe. Im Mai (!!!) Also 10 Monate später kam die "Absage". Meim Anwalt hat nun Einspruch eingelegt. Icj bekomme weiterhin ALG1. Nun meine Frage: Wenk die EWR rückwirkend bewilligt wird... ALG = 1200 Euro, Rente = 800 Euro. Dann hat die AA einen Anspruch an die DRV. Was ist mit der Differenz vol 400 pro Monat? Möchte die DRV diese von mir haben? Ich finde verschiedene Auskünfte im Netz. Problem ist, dass ich bei einem Einkommen von 800 Euro Sozialleistungen beantragt hätte, bei dem Einkommen von 1200 Euro nicht. Rückwirkend kann ich diese Leistungen ja nicht beantragen. Lieben Dank, Andreas

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Andreas;

Peter T. und Siehe hier haben Ihre Fragen bereits beantwortet.

Wir schliessen uns den Ausführungen an.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Peter T.am 02.08.2020 | 10:02
Hallo. Sie müssen nichts zurück zahlen. Die DRV verrechnet mit dem Arbeitsamt, sie bekommen also für den Zeitraum der Nachzahlung keine Rente.
Andreasam 02.08.2020 | 11:57
Beim Arbeitsamt wurde mir gesagt, ich müsste die Differenz zurückzahlen. Daher bin ich verunsichert...
Siehe hieram 02.08.2020 | 12:24
Sie könnten auch den von Ihnen beauftragten Anwalt fragen?? Aber jetzt am Wochenende können Sie auch schon mal hier nachlesen: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech…
Andreasam 02.08.2020 | 12:25
Beim Arbeitsamt wurde mir gesagt, ich müsste die Differenz zurückzahlen. Daher bin ich verunsichert...
Sie könnten auch den von Ihnen beauftragten Anwalt fragen?? Aber jetzt am Wochenende können Sie auch schon mal hier nachlesen: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… ja, das mache ich auch. Aber manchmal kann man ja nicht bis zum nächsten Tag abwarten :) Danke für die Info!
Berateram 02.08.2020 | 19:30
Dann sollten Sie die Person, die Ihnen diesen Unsinn erzählt hat, mal rechtlich aufklären.
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