Mein Mann erhielt ALG I und ich ALG II.
Nun wurde der ALG I Bescheid meines Mannes rückwirkend korrigiert und auch ein Nachzahlungsbetrag errechnet.
Wäre das ALG I meines Mannes gleich richtig berechnet wurden, hätte ich damals auch weniger ALG II bekommen.
Muss ich nun damit rechnen oder sogar im Rahmen meiner Mitwirekungspflicht darauf hinwirken, dass das mir nach heutigem Stand damit zuviel gezahlte ALGII mit der Nachzahlung des ALG I meines Mannes verrechnet wird?
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http://www.elo-forum.org/alg-ii/
Hallo!
Ich achte selbst schon längst darauf,
dass die Zahlungen, die ich von Krankenkasse, Arbeitsamt/ Jobcenter erhalte, auch korrekt sind! Man kann sich ja im Vorfeld schon etwas schlau machen, dank Internet....
Allerdings denke ich, dass man das nicht von Jedem erwarten kann, schliesslich hat nicht jeder Internet!
Deswegen kann ich mir persönlich -bin natürlich aber kein Experte- nicht vorstellen, dass Sie nun für einen Fehler, der "von Amts wegen" gemacht wurde, persönlich noch bluten sollen...
wär ja noch "schöner"!
Mit freundlichem Gruß!
Ja, die Alg I Nachzahlung muss dem Jobcenter gemeldet werden, andernfalls läge ein Leistungsbetrug vor.
Entsprechend wird das überzahlte Alg II vom Jobcenter zurückgefordert werden.
Hallo!
Ich achte selbst schon längst darauf,
dass die Zahlungen, die ich von Krankenkasse, Arbeitsamt/ Jobcenter erhalte, auch korrekt sind! Man kann sich ja im Vorfeld schon etwas schlau machen, dank Internet....
Allerdings denke ich, dass man das nicht von Jedem erwarten kann, schliesslich hat nicht jeder Internet!
Deswegen kann ich mir persönlich -bin natürlich aber kein Experte- nicht vorstellen, dass Sie nun für einen Fehler, der "von Amts wegen" gemacht wurde, persönlich noch bluten sollen...
wär ja noch "schöner"!
Mit freundlichem Gruß!
Also "bluten" muss ja niemand. Es muss lediglich die zuviel gezahlte Leistung zurückgezahlt werden. Wäre ja auch noch schöner, wenn man zuviel gezahlte Leistungen behalten dürfe. Obwohl in Deutschland ist ja alles möglich.
Es muss lediglich die zuviel gezahlte Leistung zurückgezahlt werden. Wäre ja auch noch schöner, wenn man zuviel gezahlte Leistungen behalten dürfe.
Es wäre aber schon vorstellbar, sofern sie jetzt keine Leistungen mehr bekommt. Beim ALG II gilt m.W. das Zuflussrinzip.