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Rückzahlung bzw.Verrechnung des ALG!?

von älteste Tochter06.05.2012 | 17:38
1630 Ansichten
2 Antworten

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Guten Tag!Ich erkundige mich für meine Mutter! Meine Mutter hatte bis02 2011- 32 std.in der Woche gearbeitet.Sie musste Ihr Arbeitsverhätnis aus gesundheitlichen Problemen beenden.Seit 03.2011 bezieht Sie ALG1!Anfang diesen Jahres hat Sie einen Antrag auf EMR gestellt.Sollte der Antrag positiv entschieden werden, entweder volle oder teilweise EMR ,hat Sie bedenken,dass Sie einen Teil des ALG 1 zurückzahlen muss.Das ALG 1 wurde ja anhand Ihrer 32 Std.berechnet. Würde mich freuen über Eure Antworten aus diesem Forum.Gruss älteste Tochter

2 Antworten

Jockelam 07.05.2012 | 15:48
Hallo älteste Tochter, Ihre Mutter muss sich keine Sorgen machen. Nur mal angenommen, Ihre Mutter bekommt rückwirkend ab Januar 2012 Rente, wird die entstandene Nachzahlung (Rente von Januar bis Mai) einbhalten und mit dem Arbeitslosengeld aus der Zeit (Januar bis Mai) verrechnet. Das Arbeitsamt hat gegenüber einen sogenannten Erstattungsanspruch. Darüber hinaus wird das Arbeitsamt aber kein Geld von Ihrer Mutter zurückfordern.
älteste Tochteram 07.05.2012 | 16:27
an Jockel! Vielen Dank für Ihre Antwort!Meine Mutter ist erstmal erleichtert.
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