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Rückzahlung EM-Rente

von XxX28.02.2020 | 08:27
145 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich beziehe eine EM-Rente und gehe nebenbei 2,5 Std. arbeiten. Durch hohe Provisionen ergibt sich der Umstand, dass ich meine Rente (ca. 10.000 €) wahrscheinlich zurückzahlen muss. Das würde ich auch tun, allerdings musste ich eine größere Investition tätigen, so dass mir das Geld derzeit nicht vorliegt. Ist es möglich hier Ratenzahlungen oder Teilzahlungen zu vereinbaren?

8 Antworten

xYxam 28.02.2020 | 10:23
Für eine rechtsverbindliche Aussage sollten Sie sich an Ihre zuständige RV wenden. Sonst kann man hier nur sagen: Ja, Nein, Vielleicht.
Valzuunam 28.02.2020 | 10:51
Das entscheidet der zuständige Rentenversicherungsträger im Einzelfall, unter anderem in Abhängigkeit von Ihrer wirtschaftlichen Situation. Dabei werden Sie sich eventuell die Frage gefallen lassen müssen, warum Sie Geld (die gezahlte Rente) für Investitionen verwendet haben, wohl wissend dass Ihnen diese -je nach Lage des Falls- nicht zustand bzw. zurückgezahlt werden muss.
xXxam 28.02.2020 | 11:31
Zitat von Valzuun anzeigenausblenden
Investitionen waren in ein Auto, das ich für die Arbeit brauche sowie dessen unerwartete Reparatur! Ich zahle durch meine Sozialversicherung Rentenbeiträge (nicht wenig), die ich aufgrund meiner Krankheit sowieso nie in Anspruch nehmen werden kann!
-am 28.02.2020 | 11:34
Hallo XxX, Ratenzahlungen oder Teilzahlungen sind möglich, dies ist aber eine individuelle Entscheidung Ihres Rentenversicherungsträgers und hängt vor allem mit Ihrer sonstigen finanziellen Situation zusammen. Die Deutsche Rentenversicherung ist gehalten, Forderungen aus überzahlten Renten auch zeitnah einzuziehen. Sobald Sie den Rückforderungsbescheid erhalten haben, können Sie sich mit Ihrem Rentenversicherungsträger wegen anderer Rückzahlungsmodalitäten in Verbindung setzen. Im Zusammenhang mit den Regelungen zum Flexirentengesetz noch ein Hinweis: Ihre Rente wird unter Berücksichtigung Ihrer Prognose zum Hinzuverdienst für das laufende Kalenderjahr gezahlt. Sollten Sie absehen können, dass die anfängliche Prognose nicht richtig war, können Sie jederzeit die Änderung der Prognose beantragen (sofern die Änderung mindestens 10 % ausmacht). Die Rentenzahlung wird dann zur nächsten laufenden Zahlung angepasst. So lassen sich bei unerwarteten Einkommenserhöhungen Überzahlungen, die sonst erst im Rahmen der Spitzabrechnung zum 01.07. des folgenden Kalenderjahres festgestellt werden, zumindest verringern. Bei einer entsprechenden Verringerung des Einkommens würde die Rente höher ausgezahlt werden. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
xXxam 28.02.2020 | 11:42
Bin für so eine Summe wahrscheinlich nicht kreditwürdig... Da ich Provisionen beziehe, sollte der Betrag bis Mitte des Jahres zahlbar sein. Wäre nur schlecht, wenn Sie es sofort haben wollen...
Maxam 28.02.2020 | 11:35
Kredit bei der Bank?
xXxam 28.02.2020 | 11:43
Die Rentenversicherung hat noch keine Anfrage für das Einkommen aus 2019 gestellt. Muss ich hier aktiv werden? Kriege ich etwas zugeschickt? Wenn ich aktiv werden muss, gibt es Fristen?
-am 28.02.2020 | 13:05
Hallo, Ihr Hinzuverdienst im Kalenderjahr 2019 wird erst mit der sog. Spitzabrechnung 2020 überprüft und dann Ihr Rentenanspruch rückwirkend für das Kalenderjahr 2019 neu berechnet. Entweder liegen diese Daten Ihrem Rentenversicherungsträger vor oder Ihr Rentenversicherungsträger wird Sie anschreiben, falls er eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers benötigt. Wir empfehlen Ihnen, sich für weitere Fragen mit einer unserer Auskunft- und Beratungsstellen in Verbindung zu setzen. Dort kann man Sie wegen des weiteren Vorgehens individuell beraten. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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