Liebes Expertenteam, vielen Dank für ihre Antwort. Ich habe noch eine Frage dazu. Wenn meine EM Rente rückwirkend zum 01.07.2018 bewilligt wurde,ich aber vom 01.07.bis 21.07. gearbeitet habe und Arbeitentgeld (Lohnfortzahlung /Krankheit)bezogen habe,bekommt der ehemalige Arbeitgeber dieses Geld erstattet ? Vielen Dank und ein schönes Wochenende Peter
31.05.2019, 10:32
Experten-Antwort
Hallo Peter,
Arbeitsentgelt wird als Einkommen auf die zu zahlende Rente angerechnet. Eine Erstattung von Arbeitsentgelt an den Arbeitgeber erfolgt daher nicht.
Mit freundlichen grüßen
31.05.2019, 10:37
von
Peter
Vielen Dank für ihre Antworten. Ich finde dieses Forum sehr hilfreich ! Ein schönes Wochenende Peter