Guten Abend,
Ich habe heute den Bescheid für eine befristete teilweise Erwerbsminderungsrente bekommen, die rückwirkend ab dem 1.1.19 gezahlt wird. Anfang der Jahres 2019 war ich noch 3,5 Monate im Krankengeld und arbeite seitdem in Teilzeit.
Mir ist bewusst dass mir die Rentenzahlung für die Zeit des Krankengeldbezugs nicht zusteht. Nun stelle ich mir die Frage: wenn die Rente mit dem Krankengeld verrechnet wird, das wesentlich höher ist, habe ich keinen Anspruch auf die Rente. Wie wird dann der Anspruch des Arbeitgebers auf Rückzahlung des Krankengeldzuschusses bedient? Muss ich den Zuschuss auch noch zusätzlich zurückzahlen? Dann bekäme ich weder Rente noch Krankengeldzuschuss für diese Zeit gezahlt. Ich hoffe, ich konnte das Anliegen einigermaßen deutlich formulieren.
Herzliche Grüße Theechen