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Experten-Antwort

Rückzahlung Lohn bei Überschneidung Erwerbsminderungsrente

von Katrin15.10.2019 | 17:25
3492 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe im Februar 2019 einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Im April habe ich einen Herzinfarkt bekommen und wurde Krank geschrieben. Mein Arbeitgeber hat bis Mitte Mai Arbeitslohn (Krankengeld gezahlt). Im August wurde der Antrag Rückwirkend zum 1. Mai genehmigt. Nun will mein Arbeitgeber das gezahlte Geld von Mai zurück. Muß ich das gezahlte Geld zurückzahlen?

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 16.10.2019 | 11:12

Hallo Katrin,

soweit Sie für einen Zeitraum der Zahlung einer Erwerbsminderungsrente noch Arbeitsentgelt erhalten haben, so ist dieses grundsätzlich auf die Erwerbsminderungsrente anzurechnen. Diesbezüglich sollten Sie sich nochmals direkt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen.

Eine Rückzahlung der Lohnfortzahlung an den Arbeitgeber scheidet hier aus meiner Sicht aus. Da es sich hierbei jedoch letztlich um eine arbeitsrechtliche Frage handelt, die ich im Rahmen dieses Forums zur Alterssicherung und Rentenversicherung nicht beantworten kann, sollten Sie sich zunächst nochmals mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung setzen. Soweit Sie hier keine befriedigende Lösung erreichen, sollten Sie sich zur abschließenden Klärung der Frage an Ihren Betriebs- oder Personalrat (soweit vorhanden), Ihre zuständige Gewerkschaft oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden.

Moderatoren-Antwortam 16.10.2019 | 23:31

Aufgrund unsachlicher Diskussion wurden hier Einträge gelöscht. Wir schließen den Thread und bitten um Verständnis.

Ihr Admin

7 Antworten

Grobiam 15.10.2019 | 18:16
Hallo, ich habe im Februar 2019 einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Im April habe ich einen Herzinfarkt bekommen und wurde Krank geschrieben. Mein Arbeitgeber hat bis Mitte Mai Arbeitslohn (Krankengeld gezahlt). Im August wurde der Antrag Rückwirkend zum 1. Mai genehmigt. Nun will mein Arbeitgeber das gezahlte Geld von Mai zurück. Muß ich das gezahlte Geld zurückzahlen?
Ja
Nein, der Anspruch auf Entgeldfortzahlung kann nicht rückwirkend entfallen! Es treffen lediglich Rente und Zuverdienst zusammen.
k-o-ram 15.10.2019 | 17:32
Vielleicht hilft dieser ähnliche Fall hier: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/rueckwir… H.
Warumam 15.10.2019 | 18:22
Hallo, ich habe im Februar 2019 einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Im April habe ich einen Herzinfarkt bekommen und wurde Krank geschrieben. Mein Arbeitgeber hat bis Mitte Mai Arbeitslohn (Krankengeld gezahlt). Im August wurde der Antrag Rückwirkend zum 1. Mai genehmigt. Nun will mein Arbeitgeber das gezahlte Geld von Mai zurück. Muß ich das gezahlte Geld zurückzahlen?
Ja
schreiben Sie einfach "Ja"? Grundsätzlich darf er es nicht zurückfordern, noch nicht einmal gegen ein Arbeitszeitkonto verrechnen. Außer wenn... Der Arbeitnehmer das Arbeitseinkommen erhalten hat, ohne dafür eine Gegenleistung (Arbeitsleistung) erbracht zu haben. oder er versehentlich eine zweite Entgeltersatzleistung erbracht hat, weil der Arbeitnehmer schon vorher lange krank war, dann wieder versucht hat zu arbeiten und er nicht zur Entgeltfortzahlung mehr verpflichtet war, da wieder Krankengeldanspruch bestand. Sind Ihnen die Hintergründe des Fragestellers für ein einfaches "Ja" ausreichend bekannt?? @ Fragesteller: Bezüglich der DRV wird geprüft, ob dieses Arbeitseinkommen als Hinzuverdienst zu rechnen ist und die Rente entsprechend reguliert werden muss
Warumam 15.10.2019 | 19:47
Verstehe. Das ist dann ja für die Fragesteller absolut hilfreich... was für eine seltsame Freizeitbeschäftigung.
Warumam 16.10.2019 | 15:56
Eine Rückzahlung der Lohnfortzahlung an den Arbeitgeber scheidet hier aus meiner Sicht aus.
Und das ist aus meiner Sicht eine zu Himmel schreiende Ungerechtigkeit!
?..Sie haben doch vermutlich schon einen Teil zurück erhalten als Arbeitgeber "Die Umlage U1 dient der Finanzierung eines Ausgleichs für die Arbeitgeberaufwendungen im Falle der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall an Arbeitnehmer. An dem Umlageverfahren nehmen Arbeitgeber teil, die in der Regel nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen. Haben die teilnehmenden Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern Entgeltfortzahlung bei Krankheit zu leisten, erstatten ihnen die Krankenkassen auf Antrag zwischen 40 und 80 Prozent der Aufwendungen für die Entgeltfortzahlung an Arbeitnehmer sowie die weitergezahlte Ausbildungsvergütung an Auszubildende." Hat aber trotzdem nichts mit Ansprüchen gegenüber der DRV zu tun.
Modi1969am 16.10.2019 | 16:53
Hallo Kathrin, könnte es sein, dass Ihr Arbeitgeber über die reguläre Lohnfortzahlung hinaus Krankengeldzuschüsse an Sie neben dem Krankengeld gezahlt hat? In diesem Falle könnte der Rückforderungsanspruch des Arbeitgebers tatsächlich bestehen. Fragen Sie in Ihrer Personalabteilung nach und lassen Sie sich ggf. arbeitsrechtl. beraten, wenn Sie von der Unrechtmäßigkeit der Förderung überzeugt sind...
Grobiam 16.10.2019 | 19:36
Eine Rückzahlung der Lohnfortzahlung an den Arbeitgeber scheidet hier aus meiner Sicht aus.
Und das ist aus meiner Sicht eine zu Himmel schreiende Ungerechtigkeit!
Es gibt keine Gesetzesgrundlage für eine rückwirkende Nichtigkeit. Selbst Institutionen, denen eine Verrechnung zusteht(AfA, Krankenkasse) müssen sich mit der Rentenhöhe begnügen, falls diese niedriger ausfällt, als die gewährten Leistungen. Wenn Sie die Gesetze für ungerecht halten, dann...
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