Ich habe eine befristete Erwerbsminderungsrente aufgrund meinen Erkrankungen seit September 2020. Mir wurden über 400 Euro monatlich abgezogen aufgrund des Jahreseinkommen als ich noch voll arbeiten war. Im Rentenbescheid heißt es die Prüfung erfolgt im Juli 2022 ob ich nachzahlen muss oder neu berechnet wird . Da ich nicht arbeiten konnte die kpl. Zeit gehe ich davon aus, dass eine Nachzahlung bzw. Neuberechnung erfolgt . Nun meine Frage muss ich mich dazu bei der Rentenversicherung melden oder erfolgt das Automatisch.
Vielen Dank vorab.
Hallo Kleineche,
wenn Sie weniger gearbeitet haben, als seinerzeit beim Antrag prognostiziert, dann haben Sie diese 'Veränderung' hoffentlich bereits Ihrer DRV mitgeteilt. Dann wird das automatisch jetzt zum 01.07. rückwirkend und auch zukünftig berücksichtigt.
Ansonsten sollten Sie das umgehend nachholen, denn sonst wird zwar rückwirkend der Verdienst korrigiert, aber die 'Prognose' ändert sich nicht unbedingt.
Siehe auch Hinweise im Rentenbescheid unter 'Mitwirkungspflichten' und 'Hinzuverdienst' :-)
Einen schönen Abend und alles Gute!
Das erfolgt automatisch aber am 2. Arbeitstag des Julis ist es noch zu früh "auf Panik zu machen"
Nein ich möchte keine "Panik" machen, wollte mich nur kundig machen ob ich was machen muss. Vielen Dank